Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.09.2002 - 3 U 16/02 BSch, 3 U 17/02 BSch |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Mastes; Beschädigung des Mastes eines Schiffes durch den Kran einer Umschlagsanlage; Schuldhafte Verursachung der Anfahrung des Heckmastes mit einem Kranausleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 17.12.2001 - 5 C 5/01
- OLG Köln, 13.09.2002 - 3 U 16/02 BSch, 3 U 17/02 BSc
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 13.09.2002 - 3 U 17/02
Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung eines Portalkrans; Aufrichtung des …
Auszug aus OLG Köln, 13.09.2002 - 3 U 16/02
Die Akten des Parallelverfahrens 3 U 17/02 BSch OLG Köln, in dem der Senat eine Beweisaufnahme durchgeführt hat, sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
- OLG Hamburg, 17.10.2002 - 3 U 320/01
Pflanzenzucht und Vermarktung sortengeschützter Kartoffelsorten; Vertragliche …
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten OLG Hamburg 3 U 16/02 und 17/02 (beide: N........./. A.S........ BV) Bezug genommen.Die Beklagte ist jeweils als Inhaberin in die deutsche Sortenschutzrolle eingetragen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 16/02, Anlage ASt 1).
- OLG Köln, 06.03.2012 - 3 U 101/08
Sorgfaltspflichten der Mitarbeiter des Löschbetriebes bei der Löschung eines …
Rn. 18 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt der Umschlagsvertrag zwischen Absender - hier Fa. T. J. B.V. - und Entlader - hier Beklagte - einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des vorgelegten Schiffes dar (vgl. nur 3 U 23/04, BinSchiff 2004, Nr. 10, S.53 f.; 3 U 16/02, 3 U 17/02, Hamburger SeerechtsReport 2002, 158 ff.; 3 U 73/66, VersR 1967, 553; zustimmend v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § … - OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 23/04
Verursachung der Kollision eines Schiffes mit einer Kranbrücke eines Autokrans; …
Aus schuldhafter Verletzung der sich hieraus ergebenden Sorgfaltspflichten haftet sie in Verbindung mit § 278 BGB für Beschädigungen des Schiffes durch ihre Leute, wobei sie sich dahin entlasten muss, dass sie kein Verschulden trifft (…vgl. Vortisch/Bemm, Binnenschifffahrtsrecht, 4. Aufl., § 41 BSchG Rdnr. 11;… Bemm/von Waldstein, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, 3. Aufl., Einführung Rdnr. 32; Senat, Urteil vom 21.12.1993 - 3 U 261/92 - und vom 13.09.2002 - 3 U 16/02 BSch -).
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