Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 23.09.2003 - 3 U 1663/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Zur Frage, ab wann eine Tätowierung ein rechtswidriger Eingriff ist und Schadensersatzansprüche nach sich zieht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld bei unfachmännischer Tätowierung
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Wenn es bei Piercings oder Tätowierungen zu Schwierigkeiten kommt
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Haftung bei fehlerhafter Tätowierung - juraforum.de (Kurzinformation)
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei misslungener Tätowierung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche wegen einer mangelhaften Tätowierung; Wirksamkeit eines in der Einwilligungserklärung vereinbarten Haftungsausschlusses
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 12.03.2003 - 31 O 460/02
- LG Regensburg, 16.04.2003 - 31 O 460/02
- OLG Nürnberg, 05.08.2003 - 1 U 146/03
- OLG Nürnberg, 23.09.2003 - 3 U 1663/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70
Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2003 - 3 U 1663/03
Dies würde auch dann geltend, wenn mit dem gesetzlichen Anspruch aus § 823 BGB werkvertragliche Gewährleistungsansprüche mit einer kurzen Verjährungsfrist von 6 Monaten konkurrieren (BGHZ 55, 392), weswegen auch die Frage, ob der Vertrag über die Tätowierung als Werk- oder Dienstvertrag zu behandeln ist, dahinstehen kann.
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