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| OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 3 U 18/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.12.2003 - 7 O 80/01
- OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 7 U 20/04
- BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05
- OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 3 U 18/07
- BGH, 16.04.2008 - IV ZR 254/07
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 24.08.2009 - 3 U 217/08
Richterablehnung
Nachdem Ansprüche gegen den Gebäudeversicherer aus dem gleichen Brandschaden in dem Verfahren 3 U 18/07 bereits mit Urteil vom 11.09.2007 rechtskräftig abgewiesen worden waren, hat das Präsidium des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Zuständigkeit des 3. Zivilsenats auch für die vorliegende Sache beschlossen.Rn. 2 Mit Beschluss vom 23.03.2009 hat der zuständige Einzelrichter des 3. Zivilsenats, der bereits für die Bearbeitung der Sache 3 U 18/07 zuständig war, den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen.
- BGH, 18.11.2009 - IV ZA 12/09
Nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Falle der willkürlichen …
Ein Ablehnungsgrund liegt insbesondere nicht darin, dass Richter am Oberlandesgericht Berkhoff in der Sache 3 U 18/07 eine der Klägerin ungünstige Entscheidung getroffen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - X ZR 176/01 - NJW-RR 2003, 479 unter III; BAG NJW 1993, 879).
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