Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.03.1986 - 3 U 186/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
Sittenwidrigkeit der Höhe einer Maklerprovision (Wucher)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Sittenwidrige Maklercourtage, stiitenwidrig überhöhte Maklerprovision, Finanzmakler, Finanzierungsmakler
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 857
- NJW-RR 1987, 1280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 16.09.2004 - X R 19/03
Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …
d) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kreditvermittlungsprovision in Höhe von 6 % des Darlehensbetrags als sittenwidrig überhöht bezeichnet worden (Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. März 1986 3 U 186/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 857, dort wurde nach Einholung von Sachverständigengutachten die Höhe üblicher Vermittlungsprovisionen mit 1-2 % angegeben; vgl. auch Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Februar 1987 4 O 286/86, NJW-RR 1987, 741). - BFH, 06.12.2006 - X R 13/04
Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …
d) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kreditvermittlungsgebühr in Höhe von 6 % des Darlehensbetrages als sittenwidrig überhöht bezeichnet worden (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. März 1986 3 U 186/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 857; dort wurde nach Einholung von Sachverständigengutachten die Höhe üblicher Vermittlungsprovisionen mit 1 bis 2 % angegeben; vgl. auch Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Februar 1987 4 O 286/86, NJW-RR 1987, 741). - BFH, 06.12.2006 - X R 34/04
Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren
d) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Kreditvermittlungsgebühr in Höhe von 6 % des Darlehensbetrages als sittenwidrig überhöht bezeichnet worden (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. März 1986 3 U 186/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 857; dort wurde nach Einholung von Sachverständigengutachten die Höhe üblicher Vermittlungsprovisionen mit 1 bis 2 % angegeben; vgl. auch Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Februar 1987 4 O 286/86, NJW-RR 1987, 741). - AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugteilversicherung wegen eines …
Insbesondere hat die Entstehungsgeschichte, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, außer Betracht zu bleiben (vgl. nur BGH NJW-RR 1986, 857/858). - OLG Karlsruhe, 03.06.1988 - 15 U 147/87
Anspruch auf Provisionszahlung wegen Vermittlung eines Darlehensvertrages; …
Fehlt es mithin an der Vereinbarung einer Provisionspflicht für den Fall des Ausbleibens der Valutierung des Darlehens, kann für die Entscheidung des Rechtsstreits die zwischen den Parteien streitige Frage der Sittenwidrigkeit der Höhe der vereinbarten Provisionspflicht offenbleiben (vgl. hierzu OLG Oldenburg NJW-RR 1986, 857).
dejure.org
Übersicht OLG Oldenburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.