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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.1992 - 3 U 189/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6571
OLG Hamburg, 30.01.1992 - 3 U 189/91 (https://dejure.org/1992,6571)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.1992 - 3 U 189/91 (https://dejure.org/1992,6571)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 3 U 189/91 (https://dejure.org/1992,6571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1378
  • ZUM 1992, 553
  • afp 1993, 574
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    In solchen Fällen kann deshalb die Beklagtenseite gehalten sein, nähere Umstände vorzutragen, aus denen auf die Richtigkeit der Information geschlossen werden kann (vgl. Senat…, Urteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 135/73 - aaO, 803; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1378, 1379; OLG Köln, AfP 2001, 524, 525 f.; LG Köln, AfP 2007, 153, 154 f.;… Damm/Rehbock, aaO, Rn. 827;… Soehring, aaO, Rn. 30.24, 31.22;… Wenzel/Gamer, aaO, Kap. 12 Rn. 135).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2025 - 16 U 9/23

    Berichterstattung auf Basis von html-Datei eines Hackers erfordert genaue Prüfung …

    Dadurch, aber auch durch sonstige, im Einzelfall geeignete Maßnahmen können und müssen sie dem Gericht die Überzeugung vermitteln, dass sie die von ihren geschützten Informanten erteilten Informationen in ihrer eigenen Aussage richtig wiedergeben und dass sie sich bereits vor der betreffenden Veröffentlichung darum bemüht haben, die verarbeiteten Informationen mit allen zumutbaren Mitteln zu verifizieren [Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., Rn. 11.21] Sieht sich das Presseunternehmen zu solchen Ermittlungen zur Person des Informanten und Darlegungen aus Gründen des Informantenschutzes außerstande bzw. hält es, wie offensichtlich die Beklagten, solche für unzumutbar, weil sie die Bereitschaft von Informanten, Medien Informationen zuzuspielen, massiv gefährdeten, muss es auch die verfahrensrechtlichen Folgen dieser Rücksichtnahme tragen [OLG Köln Urt. v. 23.10.2001 - 15 U 43/01 - Rn. 43; OLG Hamburg Urt. v. 30.1.1992 - 3 U 189/91 = NJW-RR 1992, 1378 (1379); Soehring/Hoene aaO.].Insoweit verfängt auch nicht die Argumentation der Beklagten, der Bundesgerichtshof beziehe die Sorgfaltspflicht auf die Nachricht und nicht auf die Quelle.
  • OLG Dresden, 22.10.2024 - 4 U 620/24

    Auswirkung der Grundsätze des presserechtlichen Informantenschutzes auf die …

    Voraussetzung für die Vernehmung eines mittelbaren Zeugen ist lediglich, dass das Beweisthema als solches hinreichend konkretisiert ist und die Redaktion jedenfalls die Gründe substantiiert darlegen kann, die für die Glaubwürdigkeit der Information sprechen (OLG Hamburg v. 30.1.1992 - 3 U 189/91, AfP 1993, 574).

    Wo dies nicht möglich ist, weil etwa Materialien oder Zusatzinformationen, die die Glaubwürdigkeit der Information in Ergänzung einer etwaigen mittelbaren Zeugenvernehmung untermauern können, nicht zur Verfügung stehen und die Redaktion sich einem Informantenschutz verpflichtet sieht, muss sie einen negativen Ausgang des Prozesses in Kauf nehmen (OLG Köln v. 13.12.2018 - 15 U 56/16, zit. nach juris; OLG Hamburg v. 30.1.1992 - 3 U 189/91, AfP 1993, 574; Fricke/Gerecke, AfP 2014, 293;… Soering/Hoene aaO.).

  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 324 O 189/16

    Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wahrheitswidrige …

    In solchen Fällen kann deshalb die Beklagtenseite gehalten sein, nähere Umstände vorzutragen, aus denen auf die Richtigkeit der Information geschlossen werden kann (vgl. Senat, AfP 1975, 801 [803]; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1378 [1379]; OLG Köln, AfP 2001, 524 [525f.]; LG Köln, AfP 2007, 153 [154f.] = BeckRS 2007, 08818;… Damm/Rehbock, Rdnr. 827; Soehring, Rdnrn. 30.24, 31.22;… Wenzel/Gamer, Kap. 12 Rdnr. 135).
  • LG Köln, 18.07.2018 - 28 O 355/17

    Beeinträchtigen des Schutzes der Persönlichkeit und des guten Rufs des …

    Unterbleibt dies, muss das beklagte Presseunternehmen die prozessualen Folgen seiner Rücksichtnahme auf den Informanten in Kauf nehmen (OLG Köln, AfP 2001, 524, 525; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1378).
  • LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 421/06

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Vorliegen einer Meinungsäußerung in …

    Rn. 25 Beim Aufstellen ehrenrühriger Behauptungen trifft den Beklagten unabhängig von der Beweislast grundsätzlich eine erweiterte Darlegungslast; so lange der Beklagte seiner Darlegungslast nicht entspricht, kann von der Unwahrheit der bestrittenen Behauptung ausgegangen werden (BGH NJW 1974, 1710 f.; OLG Köln AfP 2001, 524, 525; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1378, 1379).
  • OLG München, 01.10.1993 - 21 U 4042/93

    Begehren der Unterlassung der pressemäßigen Äußerung "Siemens und die Amigos in …

    Sehen sich die Beklagten dazu aus Gründen des Informantenschutzes außerstande, so haben sie die Folgen dieser Rücksichtnahme zu tragen (OLG Hamburg, AfP 1993, 574).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …

    Wer aus Rücksichtnahme auf seine Informanten nicht vollständig erklären kann, muss auch die verfahrensrechtlichen Konsequenzen dieser Rücksichtnahme auf sich nehmen (OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1378).
  • LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 408/06
    Beim Aufstellen ehrenrühriger Behauptungen trifft jedoch den Beklagten unabhängig von der Beweislast grundsätzlich eine erweiterte Darlegungslast; so lange der Beklagte seiner Darlegungslast nicht entspricht, kann von der Unwahrheit der bestrittenen Behauptung ausgegangen werden (BGH NJW 1974, 1710 f.; OLG Köln AfP 2001, 524, 525; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1378, 1379).
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Papierfundstellen

  • VersR 1993, 440
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