Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 3 U 262/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 4 AUB
Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei psychischen Reaktionen infolge unfallbedingter hirnorganischer Schädigung - Judicialis
AUB 88 § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; AUB 88 § 10; ; AUB 88 § 8 Abs. 2; ; AUB 88 § 2 Abs. 4; ; AUB 88 § 9; ; AUB 88 § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; AUB 61 § 10 Abs. 5; ; AGBG § ... 5; ; VVG § 34; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Invaliditätsentschädigung nach Bergunfall - Abgrenzung von Sachverständigen und sachverständigen Zeugen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Invaliditätsentschädigung; Krankenhaustagegeld; Versicherungsvertrag; Bergunfall; Sachverständige; Sachverständige Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit bei psychischen Reaktionen infolge unfallbedingter hirnorganischer Schädigung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 25.11.1994 - 9 O 392/89
- OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 3 U 262/94
- BGH, 20.09.2000 - IV ZR 194/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97
Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 3 U 262/94
Während im Haftpflichtrecht der Schädiger auch für die Folgen einer psychischen Fehlverarbeitung einzustehen haben kann (BGH NJW-RR 99, 819 m.w.N.), schließt § 2 Abs. 4 AUB 88 die Entschädigungspflicht insoweit aus. - BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.1999 - 3 U 262/94
Denn der Versicherer, der sich auf den Ausschlußtatbestand des § 2 Abs.,4 AUB 88 beruft, hat den vollen Beweis dafür zu erbringen, daß die krankhaften Störungen Folge psychischer Reaktion und nicht physischer Genese sind (…Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl., § 2 Rd. 108; BGH r + s 1995, 477 - zu AUB 61;… Grimm, AUB, § 2 Rdn. 108).
- OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03
Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei …
Ausgeschlossen werden sollen damit nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift sogenannte traumatische Neurosen, also Beeinträchtigungen, die auf Vorstellungen des durch einen Unfall Betroffenen beruhen, die zwar durch den Unfall ausgelöst wurden, jedoch nicht als dessen typische und regelmäßige Folge anzusehen sind, insbesondere nicht im Sinne medizinischer Wertung als Folge dieses Unfallereignisses angesehen werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).Unter die Ausschlussnorm fallen damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder wo die krankhafte Störung des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur erklärbar ist (Thüringisches OLG, RuS 2003, 379); auch sind alle Gesundheitsschäden ausgeschlossen,die nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung erst durch eine psychische Fehlverarbeitung, gleichgültig worauf diese beruht, entstehen oder verschlimmert werden (OLG Koblenz, VersR 2001, 1550; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94 m.w.N.).
Nicht erfasst werden hingegen Gesundheitsschäden, die auf einer infolge eines erlittenen Unfalls eingetretenen organischen Schädigung beruhen, soweit die psychische Reaktion eine praktisch nicht unvermeidbare Begleiterscheinung ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.1999, 3 U 262/94).
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