Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 25
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ausgabe eines Warengutscheins als Kundengeburtstagsgeschenk - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.12.1995 - 312 O 484/95
- OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91
Hotelgutschein - Übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum;… BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.). - BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62
Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Dabei hat, wie ausgeführt, das Geschenk durchaus Warencharakter; derartige Treuezuwendungen sind nichts ungewöhnliches (vgl. bei Buchgemeinschaften die sogenannten Treuebände: OLG Frankfurt, GRUR 1963, 142; vgl. zur Treueaktion: OLG Frankfurt, GRUR 1980, 804). - BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Da die Kunden - wie ausgeführt - in einer Vertragsbeziehung zur Antragsgegnerin mit eigener Leistungsverpflichtung stehen, verliert die Aufmerksamkeitswerbung an Gewicht, zumal Geschenke zur derartigen hervorgehobenen Anlässen wie Geburtstagen an sich nicht unüblich sind (vgl. BGH, GRUR 1959, 31 - Feuerzeug).
- BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Die Wertreklame entspricht allerdings nicht dem Leitbild des Leistungswettbewerbs und ist deshalb strenger zu beurteilen als die übliche Werbung ohne Geschenke (BGH, GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt; WRP 1976, 172 - Versandhandelspreisausschreiben). - BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74
Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben - …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Die Wertreklame entspricht allerdings nicht dem Leitbild des Leistungswettbewerbs und ist deshalb strenger zu beurteilen als die übliche Werbung ohne Geschenke (BGH, GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt; WRP 1976, 172 - Versandhandelspreisausschreiben). - VerfGH Bayern, 06.08.1992 - 80-VI-91
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Die hierzu herangezogene Rechtsprechung des OLG München (vgl. WRP 1993, 49 ) wird von den übrigen Oberlandesgerichten nicht geteilt (vgl. hierzu BayVerfGH , NJW-RR 1993, 365 m.w.N.). - OLG München, 24.09.1992 - 29 U 3969/92
Teilerstattung von den Kosten des Öffentlichen Nahverkehrs bei Einkauf als …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Die hierzu herangezogene Rechtsprechung des OLG München (vgl. WRP 1993, 49 ) wird von den übrigen Oberlandesgerichten nicht geteilt (vgl. hierzu BayVerfGH , NJW-RR 1993, 365 m.w.N.). - BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69
Zulässigkeit der kostenlosen Fahrzeugüberprüfung in einer Werkstatt - …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum;… BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.). - BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65
Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf - …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum;… BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.02.1980 - 6 U 226/79
Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
Dabei hat, wie ausgeführt, das Geschenk durchaus Warencharakter; derartige Treuezuwendungen sind nichts ungewöhnliches (vgl. bei Buchgemeinschaften die sogenannten Treuebände: OLG Frankfurt, GRUR 1963, 142; vgl. zur Treueaktion: OLG Frankfurt, GRUR 1980, 804).
- KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00
Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen …
In der Regel sollte das Zuwarten deutlich unter der 6-Monats-Grenze des § 21 UWG (Verjährung) liegen; jedenfalls ein Zuwarten von ein (OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1999, 15, 16) bis drei Monaten (OLG Stuttgart, WRP 1981, 668, 670) soll unschädlich sein (weitergehend OLG Hamburg, WRP 1996, 774: Regelfrist von sechs Monaten). - BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01
"Einkaufsgutschein II"; Zuwendung von Einkaufsgutscheinen zum Geburtstag eines …
Denn die Beklagte gab danach ihre Waren zum unveränderten Normalpreis ab und brachte von diesem lediglich einen einmaligen und nicht auf eine bestimmte Ware bezogenen Gutschriftsbetrag in Abzug (OLG Hamburg WRP 1996, 774, 776; a.A. OLG Stuttgart OLG-Rep 1999, 29, 30;… GroßKomm.UWG/Gloy, § 1 RabattG Rdn. 105). - OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 2 UWG bei Hinnahme eines …
Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Ganzen Senat WRP 1996, 774 m.w.N.).Dieser Zeitraum ist auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Antragstellerin nach Kenntnisnahme von den für die Rechtsverletzung maßgebenden Umständen eine gewisse Überlegungszeit, weiter Zeit für die Einschaltung ihres Prozessbevollmächtigten sowie diesem wiederum eine gewisse Zeit für die Einarbeitung und für das Erstellen des Verfügungsantrags einzuräumen ist (Senat WRP 1996, 774), zu lang, um noch davon ausgehen zu können, dass ihr die Verfolgung ihres Unterlassungsbegehrens eilig ist.
- OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08
Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels …
Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Ganzen Senat WRP 1996, 774 m.w.N.; Senat GRUR-RR 2008, 366, 367;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 54 Rnrn. 17, 24 m.w.N.). - OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15
HSA frei - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der …
Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein; GRUR-RR 2008, 366, 367 - Simplify your Production). - OLG Hamburg, 05.03.2009 - 3 U 159/08
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Einwand des …
Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (OLG Hamburg WRP 1996, 774 ff. -Warengutschein; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 366, 367- Simplify your Production;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, 2007, Kap. 54 Rnrn. 17, 24 m.w.N.). - OLG Hamburg, 14.06.2012 - 3 U 5/11
Praebiotik + Probiotik, Praebiotik + Probiotik I - EU-Lebensmittelrecht: …
Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Urteil des Senats vom 14.03.1996, 3 U 28/96, WRP 1996, 774 - Warengutschein; Urteil des Senats vom 10.4.2008, 3 U 78/07, GRUR-RR 2008, 366, 367- Simplify your Production). - OLG Zweibrücken, 29.05.2008 - 4 U 22/08
Keine allgemeine Frist zur Widerlegung der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren - …
Feste Zeitspannen sind aber ungeeignet (OLG Hamburg, Urteil vom 14. März 1996 - 3 U 28/96 - Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO Rn. 3.15). - OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche: Dringlichkeit im …
Die Annahme von festen Zeitspannen ist jedenfalls - wie auch bereits der Senat mehrfach entschieden hat - ungeeignet (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, GRUR-RR 2008, 346; OLG Hamburg, WRP 1996, 774). - OLG Hamburg, 09.04.2020 - 3 U 54/19
Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei nach Fristablauf …
Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein). - OLG Hamburg, 29.11.2018 - 3 U 111/18
Dringlichkeitsschädlichkeit und Irreführung bei Arzneimittelwerbung für …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - 3 U 28/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Nr. 4
Begriff der Freizeitveranstaltung; Erfüllung von Time-Sharing-Verträgen im Treuhandmodell
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 433
- WM 1997, 1306
Wird zitiert von ... (4)
- LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
Zum Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
Die Vorschrift über Haustürgeschäfte dient dem Schutz des Verbrauchers vor der Gefahr, in bestimmten typischen Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen unter Beeinträchtigung der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt zu werden (BGH NJW 1990, 3265; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433; KG Berlin NJW-RR 1994, 951). - AG Bad Iburg, 06.03.2007 - 4 C 61/07
Widerruf eines Fitnessstudiovertrages infolge eines nur am Tag der offenen Tür …
Typische Beispiele für Freizeitveranstaltungen sind die Gewinnabholungsveranstaltungen, in denen Verbraucher unter dem Vorwand zu einem Gespräch bestellt werden, um Gewinne abzuholen und auf denen Verbrauchern Gegenstände zum Kauf bzw. Leistungen angeboten werden, vgl. Juris PK-BGB, 3. Auflage 2006, § 312 Rn. 44; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, S. 433, 434. Der vorliegende Sachverhalt ist mit dem der Gewinnabholungsveranstaltungen vergleichbar.Soweit man von einem Spannungsverhältnis zwischen Enumerationsprinzip und Umgehungsverbot sprechen kann, ist dieses mit anderen Worten in der Weise aufzulösen, dass Verhandlungssituationen, die aus Sicht der Überrumpelungsgefahr für den Verbraucher objektiv vergleichbar, jedoch nicht vom Wortlaut der Nr. 1 bis 3 erfasst sind, in den Anwendungsbereich derjenigen gesetzlich geregelten Situation von der Nr. 1 bis 3 einbezogen werden, der sie nach jeweiliger Lage des Falles am nächsten stehen, vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, § 312 BGB, Rn. 48. Der Begriff "Freizeitveranstaltung" ist weniger im eigentlichen Wortsinn als vielmehr im Hinblick auf die Zielsetzung des Haustürwiderrufsgesetz zu verstehen, BGH NJW 1990, S. 181, 181. Dieses Gesetz will den Verbraucher vor der Gefahr schützen, in bestimmten Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen unter Beeinträchtigung seiner rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftabschlüssen gedrängt zu werden, OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, S. 433, 434.
- AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05
Unwirksamkeit eines Fitnessvertrages
Es soll verhindert werden, dass attraktive Leistungen des Veranstalters die mit seinem eigentlichen Angebot nicht in Zusammenhang stehen, den Kunden über den Kaufzweck der Veranstaltung hinwegsehen lassen und für die Absichten des Unternehmers gewogen machen, wobei die Auswahl von Zeit und Ort der Veranstaltung es den Kunden erschwert, sich den Verkaufsbemühungen zu entziehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433).Als Beispiel hierfür werden auch Gewinn-, Abholungs-Veranstaltungen genannt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433).
- AG Krefeld, 07.05.2008 - 4 C 311/07 Die Vorschrift über Haustürgeschäfte dient dem Schutz des Verbrauchers vor der Gefahr, in bestimmten typischen Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen unter Beeinträchtigung der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt zu werden (BGH NJW 1990, 3265, OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433).
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| OLG Naumburg, 19.12.1996 - 3 U 28/96 |
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| OLG Rostock, 19.05.1998 - 3 U 28/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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