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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4543
OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88 (https://dejure.org/1989,4543)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.1989 - 3 U 298/88 (https://dejure.org/1989,4543)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 3 U 298/88 (https://dejure.org/1989,4543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von Beratungspflichten und Aufklärungspflichten durch eine Bank anlässlich einer Umschuldung; Schadensersatz in Form der Rückgängigmachung der jeweiligen Vereinbarungen; Verschulden bei Vertragsschluss

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von Beratungspflichten und Aufklärungspflichten durch eine Bank anlässlich einer Umschuldung; Schadensersatz in Form der Rückgängigmachung der jeweiligen Vereinbarungen; Verschulden bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Finanzierungsberatung, Haftung für fehlerhafte Finanzierungsberatung, Finanzierungsvermittlung durch einen HV, Kreditvermittler, Darlehnsvermittlung, Beratungs- und Aufklärungspflicht einer Bausparkasse, Beratungspflicht, Beraterhaftung, Prüfung des Finanzierungsbedarfs, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 878
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 53/86

    Erklärung eines Vorbehaltsurteils für vorbehaltlos; Geltendmachung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88
    Über Umstände, die zur Vereitelung des vom Kunden mit der Finanzierung angestrebten Zweckes geeignet und deshalb für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, hat sie von sich aus aufzuklären (Senatsurteil vom 07.01.1987 - 3 U 53/86).

    Rn. 54 Soweit das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung die Auffassung vertreten hat, aus Gründen der Prozeßökonomie und nach Treu und Glauben sei die Schuldurkunde bzw. die darin enthaltene Vollstreckungsunterwerfung in Höhe des Betrages aufrechtzuerhalten, in dem der Beklagten trotz ihrer Schadensersatzpflichtigkeit berechtigte Rückzahlungsansprüche gegen die Kläger zustehen, vermag dem der Senat unter Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung nicht zu folgen (vgl. Senatsurteil vom 07.01.1987 - 3 U 53/86).

  • OLG Celle, 07.03.1988 - 3 W 18/88

    Schadensersatz, c. i. c, Finanzierungsberatung, Aufklärungsverschulden, …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88
    Bei der Zwischenfinanzierung von Bausparverträgen hat die Bausparkasse speziell auch die Risiken in ihre Überlegungen einzubeziehen und dem Kunden zu erläutern, die sich aus dem Auslaufen von relativ kurzen Zinsbindungen, aus der nominellen Zinsverbilligung durch ein relativ hohes Disagio und aus der Ungewißheit über den Zuteilungszeitpunkt von Bausparverträgen ergeben können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.11.1987 - 3 K 108/87 - und vom 07.03.1988 - 3 W 18/88).

    Erörterungsbedürftig sind ferner auch Wirkungsweise und Kosten von Annuitätenzuschußdarlehen oder von Tilgungsstreckungs- und/oder Zinsstundungsdarlehen (vgl. Senatsbeschluß vom 07.03.1988 - 3 W 18/88).

  • OLG Hamm, 11.12.1987 - 11 W 132/87

    Klage auf Rückzahlung eines Darlehens aufgrund von Sittenwidrigkeit; …

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88
    So ist beispielsweise weitgehend anerkannt, daß Sicherungserklärungen regelmäßig Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Anfechtung von Verträgen stehen, die auf bereicherungsrechtliche Grundsätze gestützt werden oder eine schadensersatzrechtliche Grundlage haben, nicht erfassen (vgl. OLG Hamm ZIP 88, 300; OLG Celle WM 87, 1484;… Wolff/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 2. Aufl., § 9, Anm. S 98).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Die Anforderungen an die Finanzierungsberatung einer Bausparkasse sind insbesondere grundlegend dargestellt worden in den Entscheidungen des OLG Celle (NJW-RR 1990, 878, 879) und des OLG Karlsruhe (WM 1995, 747, 748).

    Es ist anerkannt, dass bei einer Baufinanzierung durch Vorausdarlehen und Bausparverträge ein solcher besonderer Aufklärungs- und Beratungsbedarf gegeben ist (BGH, NJW 2001, 358, 359; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879;… Siol, a.a.O, § 44 Rn. 10).

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879;… Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879;… vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2022 - 17 U 19/20

    Zur Frage der Einordnung eines Zins-Swap-Vertrages als …

    Darüber hinaus muss die Finanzierung den Einkommensverhältnissen des Kunden und seiner Risikobereitschaft genügen(vgl. zum Bausparfinanzierungsberatungsvertrag OLG Celle NJW-RR 1990, 878, 879, beck-online).

    Sie darf insbesondere keine Tatsachen verschweigen oder verschleiern, über die der Kunde nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten kann (vgl. zum Bausparfinanzierungsberatungsvertrag OLG Celle NJW-RR 1990, 878, 879, beck-online).

  • OLG Karlsruhe, 11.01.1995 - 3 U 2/94

    Umfang der Beratungspflicht einer Bausparkasse und Haftung bei Einschaltung eines …

    Führt eine Bausparkasse eine Finanzierungsberatung durch, so hat sie den Kunden vollständig und richtig zu beraten (Anschluß OLG Celle, 1989-10-04, 3 U 298/88, NJW-RR 1990, 878).

    Führt eine Bausparkasse eine Finanzierungsberatung durch, so hat sie den Kunden vollständig und richtig zu beraten (OLG Düsseldorf WM 1986, 253; OLG Celle NJW-RR 1990, 878).

  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG); …

    Wenn die Kläger eine Beratung durch die Beklagte gewünscht hätten, dann hätten sie das mit ihr besonders vereinbaren müssen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1990, 878).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01

    Erwerb einer Eigentumswohnung mittels Finanzierung durch zwei Bausparverträge und …

    Wenn die Kläger eine Beratung durch die Beklagte gewünscht hätten, dann hätten sie das mit ihr besonders vereinbaren müssen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1990, 878).
  • OLG Hamm, 06.11.2003 - 5 U 37/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen des Vorliegens eines Haustürgeschäfts; …

    Wenn der Kläger eine Beratung durch die Beklagte gewünscht hätte, hätte er das mit ihr besonders vereinbaren müssen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1990, 878).
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich im Vergleich zum Annuitäten - Darlehen besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086 [OLG Celle 15.09.1993 - 3 U 224/91] , 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ;… OLG Karlsruhe a.a.O.), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. u.a. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f [OLG Celle 15.09.1993 - 3 U 224/91] ; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ; offen gelassen OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
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