Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 18.07.2023 - L 3 U 40/23 |
Verfahrensgang
- SG Mainz, 15.11.2022 - S 10 U 179/21
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.07.2023 - L 3 U 40/23
- BSG, 18.12.2023 - B 2 U 19/23 BH
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 10.10.2023 - 7 U 100/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines gebrauchten …
Zum einen liegt in der bloßen Rechtsprechungsänderung kein erledigendes Ereignis i.S.v. § 91a ZPO (OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 10.7.2023, 3 U 40/23;… Zöller/Althammer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 91a, Rn. 5).Dies trägt auch dem unterschiedlichen Unwertgehalt einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung einerseits und einer schuldhaften Schutzgesetzverletzung andererseits Rechnung (siehe insgesamt dazu BGH…, Urteil vom 26.06.2019, juris Rn. 22 ff.; OLG Frankfurt /M, Hinweisbeschluss vom 10.7.2023, 3 U 40/23).
Rn. 74 Da eine solche Abschalteinrichtung nur ausnahmsweise zulässig ist, dürfte auch davon auszugehen sein, dass eine solche grundsätzlich im EG-Typgenehmigungsverfahren - auch ohne konkrete Fragen im formalisierten Antragsverfahren - offen zu legen ist, da nur dann die Typgenehmigungsbehörde in die Lage versetzt wird, ihre ausnahmsweise Zulässigkeit zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt/M, Hinweisbeschluss vom 10.7.2023, 3 U 40/23, S. 17).
Rn. 75 Aus alledem folgt, dass es sich bei der KSR um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt (so auch OLG Hamm…, Urteil vom 1.9.2023, 30 U 78/21, juris Rn. 88; OLG Frankfurt/M, Hinweisbeschluss vom 10.7.2023, 3 U 40/23, S. 17 ff.).
Die Implementierung der KSR hätte der Hersteller im Übrigen schon im EG-Typgenehmigungsverfahren - auch ohne konkrete Fragen im formalisierten Antragsverfahren - offen legen müssen, da nur dann die Typgenehmigungsbehörde in die Lage versetzt worden wäre, ihre ausnahmsweise Zulässigkeit zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt/M, Hinweisbeschluss vom 10.7.2023, 3 U 40/23, S. 17).
- BSG, 18.12.2023 - B 2 U 19/23 BH
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2023 - L 3 U 40/23 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.Der Kläger hat für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 18.7.2023 ( L 3 U 40/23) mit einem am 11.10.2023 beim BSG eingegangenen, von ihm selbst verfassten und unterzeichneten Schreiben vom 9.10.2023 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt.
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2023 - 30 O 34/21 Diese ist erst dann und nur soweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags, also die Differenz aus Kaufpreis und kleinem Schadensersatz, übersteigt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 10.07.2023 - 3 U 40/23, noch nicht veröffentlicht).
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