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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.02.2000 - 3 U 443/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13174
OLG Jena, 08.02.2000 - 3 U 443/99 (https://dejure.org/2000,13174)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.02.2000 - 3 U 443/99 (https://dejure.org/2000,13174)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 3 U 443/99 (https://dejure.org/2000,13174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz aus Staatshaftung, Amtshaftung oder enteignungsgleichem Eingriff; Verzögerung des Verwaltungsverfahrens und fehlerhafte Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen; Nichtanwendbarkeit der Staatshaftung bei staatlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 702
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    OLG, Urteil vom 08.02.2000, 3 U 443/99, zitiert nach juris Rn. 42; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 64), wofür der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH…, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 63/11, zitiert nach juris Rn. 14).

    Das bloße Können der Behörde ist im Rahmen des rechtmäßigen Alternativverhaltens nur dann berücksichtigungsfähig, wenn entweder die Entscheidung ihrer ständigen früheren Übung in gleichen oder ähnlichen Fällen entsprochen hätte (grundlegend: BGH, NJW 1959, 1125, 1126; BGH, BB 1993, 27, 28; im Anschluss: Senat, Urteil vom 10.11.2000, 11 U 2/00, S. 13 unten; so auch: Thür. OLG, Urteil vom 08.02.2000, 3 U 443/99, zitiert nach juris Rn. 41) oder sich das behördliche Ermessen im Hinblick auf eine bestimmte Entscheidung derart verdichtet hat, dass sie die Entscheidung deshalb hätte vornehmen "müssen" (vgl. dazu: BGH, BB 1993, 27, 28), es sei denn, dass die damalige Entscheidung gerade dem erkennbaren, in Kenntnis der Rechtsproblematik gebildeten Willen der Behörde entsprach (BGH, NVwZ 2000, 1206, 1207).

  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer …

    Eher bestehen Berührungspunkte mit dem Urteil des OLG Jena NVwZ-RR 2001, 702, 704, das durch nicht mit Gründen versehenen Nichtannahmebeschluß des Senats vom 3. Mai 2001 (III ZR 55/00) bestätigt worden ist: Dort ging es um eine formunwirksame Veränderungssperre; die zum Formmangel führenden Verfahrensfehler wären aber bei rechtmäßigem und amtspflichtgemäßem Verhalten der zuständigen Amtsträger vermieden worden.
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell …

    Die Endentscheidung hätte also bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften nicht anders ausfallen können, da inhaltliche, materiellrechtliche Mängel des Flächennutzungsplans nicht vorlagen (…siehe in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 25. März 2004 aaO S. 1144; ferner OLG Jena NVwZ-RR 2001, 702, 704; bestätigt durch nicht mit Gründen versehenen Nichtannahmebeschluss des Senats vom 3. Mai 2001 - III ZR 55/00).
  • OLG Hamm, 09.12.2016 - 11 U 55/16

    Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens und hypothetische Kausalität

    Rn. 86 Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltes - also des Fehlens eines Zurechnungszusammenhangs, wenn die Amtspflichtwidrigkeit eines behördlichen Handelns darauf beruht, dass ein Verfahrensfehler unterlaufen ist und man bei einem ordnungsgemäßen Verfahren zu der gleichen Entscheidung hätte kommen müssen - ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, auch im Bereich bauplanungsrechtlicher Verfahren anerkannt (BGH NVwZ 2004, 1143; BGH NVwZ 2002, 124;… OLG Düsseldorf Urt. v. 16.06.2004 - I-18 U 159/03, BeckRS 2009, 9148, beck-online; OLG Jena NVwZ-RR 2001, 702;… OLG Köln, Urteil v. 20.10.1994 - 7 U 68/94 -, Rn. 12, juris).

    Rn. 97 Demgegenüber hat das OLG Jena in seinem Urteil vom 08.02.2000 (NVwZ-RR 2001, 702) entschieden, dass eine noch innerhalb der angemessenen Bearbeitungszeit, aber unter Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften erlassene Veränderungssperre im Rahmen des fiktiven rechtmäßigen Alternativverhaltens auch ohne Verfahrensmangel erlassen worden wäre.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 159/03

    Schadensersatzanspruch und Entschädigungsanspruch wegen verzögerlicher …

    Rn. 31 Soweit keine Besonderheiten vorliegen, ist als üblicher Bearbeitungszeitraum für die Bescheidung einer Bauvoranfrage ein Zeitraum von (allenfalls) drei Monaten gerechtfertigt (BGH DVBl 2001, 1619 unter II. 2; BGH NVwZ 1994, 405; BGH NVwZ 1993, 299; Thüringer Oberlandesgericht NVwZ-RR 2001, 702; OLG Köln VersR 1996, 456; BayObLG OLGR 1995, 46 sowie …

    Rn. 51 Der Sachverhalt, welcher der von der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 28.04.2004 zitierten Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NVwZ-RR 2001, 702 ff.) zugrunde lag, welches dort den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens hat durchgreifen lassen, ist mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • OLG München, 28.05.2009 - 1 U 5121/08

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde: Prüfung der Wirksamkeit einer …

    Das vom Bundesgerichtshof gebilligte (vgl. die Anmerkung im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2004, III ZR 227/02) Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom 08.02.2000 (3 U 443/99 = NVwZ-RR 2001, 702 f.) lässt es unter Hintanstellung von Rückwirkungsgesichtspunkten für das Durchgreifen des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens bereits ausreichen, dass die Gemeinde, wenn sie den Formfehler der Veränderungssperre nur erkannt hätte, diese ohne weiteres fehlerfrei hätte erlassen können.
  • LG Krefeld, 16.01.2008 - 2 O 427/06
    Die Beklagte würde nur dann trotz rechtswidrigen Handelns nicht haften, wenn sie den von ihr gewünschten Erfolg, hier die Ablehnung des Baugesuches auch auf rechtmäßige Weise hätte erreichen können (vgl. OLG Thüringen, Urteil vom 08.02.2000, 3 U 443/99).
  • OLG Hamburg, 25.02.2005 - 1 U 54/01

    Amtspflichten der Bediensteten der Baugenehmigungsbehörde; Herauszögerung der …

    Die Beklagte beruft sich für ihre abweichende Rechtsansicht zu Unrecht auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.2.2000 - 3 U 443/99 (NVwZ-RR 2001, 702 ff. und Anl. BG 8).
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