Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 06.04.2020 - 3 U 4566/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- online-und-recht.de
Voraussetzungen zur Sperrung eines Twitter-Feeds
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Sperrung von Twitter-Tweets
- lto.de (Kurzinformation)
#Twittersperrt: Twitter nimmt Berufungen zurück: Satire ist keine Wahlbeeinflussung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Twitter-Accounts dürfen nicht grundlos gesperrt werden
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
- OLG Nürnberg, 06.04.2020 - 3 U 4566/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 01.07.2014 - 6 U 104/14
Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2020 - 3 U 4566/19
Rn. 24 2) Entscheidend dafür, ob eine juristische Person als Empfänger das Schriftstück "versteht" i.S.v. Art. 8 Abs. 1 lit. a) der VO (EG) 1393/2007 (EuZustVO), ist, ob im Rahmen einer üblichen dezentralen Organisationsstruktur des Unternehmens die mit der Sache befasste Abteilung über einen entsprechenden Sprachkundigen verfügt, dessen Einschaltung in die Übersetzung des Schriftstücks nach den gesamten Umständen erwartet werden kann (…MüKoZPO/Rauscher, 5. Aufl. 2017, EG-ZustellVO Art. 8 Rn. 12;… Geimer/Schütze Int. Rechtsverkehr/Okonska, 58. EL Oktober 2019, VO (EG) 1393/2007 Art. 8 Rn. 36;… Schlosser/Hess/Schlosser, 4. Aufl. 2015, EuZVO Art. 8 Rn. 2a; OLG Frankfurt a. M., Hinw.-Beschluss vom 1. Juli 2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183 (184)). - OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 U 120/13
Vollziehung der im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2020 - 3 U 4566/19
Der Auffassung des OLG Frankfurt a.M. (Hinweisbeschluss vom 9. Juli 2013, 6 U 120/13) kann sich der Senat daher nicht anschließen.
- OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19
Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken
Rn. 141 f) Der Senat hat aufgrund des Schriftsatzes der Klagepartei vom 30. Juni 2020 Anlass klarzustellen, dass er sich mit den vorstehenden Ausführungen keineswegs in Widerspruch zu der Auffassung setzt, die er im Beschluss vom 6. April 2020 - 3 U 4566/19 vertreten hat. - OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21
Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen …
bb) Soweit die Beklagte sich auf die von ihr als Anlage AG 4 vorgelegte "Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19" in der aktuellen, jedoch - im Vergleich zur alten Fassung - erheblich geänderten sowie erweiterten Fassung der Richtlinie bezieht, die nunmehr unter dem Punkt "Inhalte, in denen die Existenz von COVID-19 geleugnet wird" ausdrücklich Inhalte anführt, die den Vergleich von Covid-19 mit einer saisonalen Grippe zum Gegenstand haben, hat sie im Verfahren nicht glaubhaft gemacht, diese Fassung wirksam in den Vertrag einbezogen zu haben (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 07. April 2020, Az. 4 U 2805/19 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. April 2020, Az. 3 U 4566/19). - OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19
Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags
Rn. 115 f) Der Senat hat aufgrund des Schriftsatzes der Klagepartei vom 30.06.2020 Anlass klarzustellen, dass er sich mit den vorstehenden Ausführungen keineswegs in Widerspruch zu der Auffassung setzt, die er im Beschluss vom 6. April 2020 - 3 U 4566/19 vertreten hat.
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