Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.02.2009 - I-3 U 51/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung und grob fehlerhafter Behandlung im Zusammenhang mit nachstationärer kosmetischer Fettabsaugung am Bauch (Liposuktion)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.01.2008 - 4 O 77/05
- OLG Hamm, 25.02.2009 - I-3 U 51/08
- LG Dortmund, 21.01.2010 - 4 O 77/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2009 - 3 U 51/08
Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 198/07 - Urteil vom 18.11.2008 Rn.18) auf das medizinische Fachgebiet abzustellen, in das der Eingriff fällt. - OLG Hamm, 07.12.2005 - 3 U 107/05
Arzthaftungsrecht: Unterlassen einer Thromboseprophylaxe als grober …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2009 - 3 U 51/08
Zwar ist dem Senat aus diversen anderen Verfahren bekannt (u.a. 3 U 71/03; 3 U 107/05), dass der Einsatz von Heparin die Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer venösen Thrombose signifikant herabsetzt. - OLG Hamm, 13.10.2003 - 3 U 71/03
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2009 - 3 U 51/08
Zwar ist dem Senat aus diversen anderen Verfahren bekannt (u.a. 3 U 71/03; 3 U 107/05), dass der Einsatz von Heparin die Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer venösen Thrombose signifikant herabsetzt.
- LSG Hamburg, 18.10.2023 - L 2 U 42/21
Voraussetzungen der Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit …
Die gegen diese Entscheidungen eingelegten Berufungen wies das Landessozialgericht Hamburg nach Verbindung mit Urteil vom 10. Dezember 2013 zurück (L 3 U 51/08).Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte, die Akten des LSG Hamburg L 2 U 45/19, L 3 U 51/08, L 3 U 52/08, L 2 U 33/16, die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Sitzungsniederschriften vom 21. Dezember 2022 und 18. Oktober 2023 ergänzend Bezug genommen.
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