Rechtsprechung
| OLG München, 19.10.2016 - 3 U 644/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.01.2016 - 10 O 581/13
- OLG München, 19.10.2016 - 3 U 644/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1998 - II ZR 164/97
Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung
Auszug aus OLG München, 19.10.2016 - 3 U 644/16
Rn. 23 Damit hat das Erstgericht, ausgehend von der wahrscheinlichen Erfolglosigkeit der diesbezüglichen Beweisaufnahme, verfahrensfehlerhaft (BGH NJW 1999, 143) die Beweiswürdigung vorweggenommen.
- OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15
Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall
Ein Ausspruch zur Abwendungsbefugnis gemäß § 711 ZPO war nicht veranlasst, nachdem keine der Parteien aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. OLG München, Urt. v. 19.10.2016, 3 U 644/16, juris Rn. 33, Urt. v. 21.10.2016, 10 U 2372/16, juris Rn. 45). - LG München I, 11.04.2024 - 27 O 3771/24
Keine Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers durch den Insolvenzverwalter …
Die Abwendungsbefugnis war nur hinsichtlich der Kosten zu tenorieren, da die Aufhebung der einstweiligen Verfügung ebenso wie die Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils den vorausgegangen Titel beseitigt, ohne dass es einer Vollstreckung bedarf (vgl. für den Fall der Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils OLG München, Urteil vom 19.10.2016 - 3 U 644/16). - LG München I, 17.04.2024 - 27 O 3771/24
Keine Anfechtung unentgeltlicher Verfügungen der Erblasserin in der …
Die Abwendungsbefugnis war nur hinsichtlich der Kosten zu tenorieren, da die Aufhebung der einstweiligen Verfügung ebenso wie die Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils den vorausgegangen Titel beseitigt, ohne dass es einer Vollstreckung bedarf (vgl. für den Fall der Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils OLG München, Urteil vom 19.10.2016 - 3 U 644/16).
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