Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.08.1995 - 3 U 87/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21
Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen …
Rn. 26 bb) Indes erscheint diese Lesart so pauschal überzogen streng und verstellt den Blick auf die tatsächlich gebotene Einzelfallbetrachtung, zumal die rein prozessualen Möglichkeiten einer Fristverlängerung für Rechtsmittelfristen - die ohnehin primär auf "normale" Klageverfahren ausgelegt sind - mit der Frage der "Dringlichkeit" unmittelbar nichts zu tun haben und es allenfalls um indizielle Auswirkungen auf die tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit gehen kann (grundlegend Teplitzky, WRP 2013, 1414 ff.); deswegen ist stets eine Würdigung im Einzelfall geboten (…so auch OLG Hamburg v. 21.03.2019 - 3 U 105/18, juris, Rn. 45;… gegen Dringlichkeitsschädlichkeit einer prozessual zulässigen Fristverlängerung und -ausschöpfung - überholt - aber sogar noch OLG Hamburg v. 08. Juli 1976 - 3 U 45/76, juris Rn. 38; v. 17.08.1995 - 3 U 87/95, WRP 1996, 27, 28).
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