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| OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 88/03 BSchMo |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§§ 3, 92 b) BSchG, 823 Abs. 1 und 2 BGB; § 254 BGB, §§ 6.04 Nr. 5, 6.32 Nr. 3 und 4 MoselSchPV (Fassung 1997)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 28/88
Haftungsverteilung bei einem Unfall in der Binnenschiffahrt
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 88/03
Bei einem Schiffszusammenstoß, der auf die Nichtbefolgung einer gegebenen Kursweisung zurückgeführt wird, genügt der Bergfahrer seiner Behauptungs- und Beweislast, wenn er darlegt, dass der Talfahrer den gewiesenen Weg nicht genommen hat, während der Talfahrer seine Behauptung, der Bergfahrer habe ihm keinen geeigneten Weg freigelassen und er habe die Kursweisung des Bergfahrers nicht befolgen können, beweisen muss (vgl. BGH VersR 1989, 216; 1965, 152). - BGH, 26.11.1964 - II ZR 56/63
Begriff der Rheinschifffahrtssache - Geltungsbereich des …
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 88/03
Bei einem Schiffszusammenstoß, der auf die Nichtbefolgung einer gegebenen Kursweisung zurückgeführt wird, genügt der Bergfahrer seiner Behauptungs- und Beweislast, wenn er darlegt, dass der Talfahrer den gewiesenen Weg nicht genommen hat, während der Talfahrer seine Behauptung, der Bergfahrer habe ihm keinen geeigneten Weg freigelassen und er habe die Kursweisung des Bergfahrers nicht befolgen können, beweisen muss (vgl. BGH VersR 1989, 216; 1965, 152).
- OLG Köln, 28.04.2009 - 3 U 112/08
Pflichten des Talfahrers in der Rheinschifffahrt
Den Beweis dafür hat der Talfahrer zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 28/88 - ; Urteil des Senats vom 27.01.2003 - 3 U 88/03 BSchMo -). - OLG Köln, 28.04.2009 - 3 U 111/08
Pflichten des Talfahrers in der Rheinschifffahrt
Den Beweis dafür hat der Talfahrer zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 28/88; Urteil des Senats vom 27.01.2003 - 3 U 88/03 BSchMo). - AG Andernach, 28.04.2009 - 3 U 111/08 Den Beweis dafür hat der Talfahrer zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 28/88; Urteil des Senats vom 27.01.2003 - 3 U 88/03 BSchMo).
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