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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 3 U 932/96 - 147   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,38028
OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 3 U 932/96 - 147 (https://dejure.org/1997,38028)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.11.1997 - 3 U 932/96 - 147 (https://dejure.org/1997,38028)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. November 1997 - 3 U 932/96 - 147 (https://dejure.org/1997,38028)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an …

    Dass im Streitfall die Einholung eines Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, was Voraussetzung der Ersatzfähigkeit ist (Urteil des Senats vom 27.11.1997, Az. 3 U 932/96 - 147 - = OLGRep 1998, 121;… vgl. hierzu auch MünchKommBGB-Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 367 m.w.N. in Fußnote 1221), wird von dem Beklagten nicht in Abrede gestellt.
  • AG Bad Segeberg, 30.11.2012 - 9 C 350/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs- …

    Rn. 7 Soweit die Beklagte darauf abstellt, dass das Privatgutachten einer Partei im Zivilprozess lediglich als Parteivortrag zu werten ist und die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht ersetzen könne, greift dies allerdings zu kurz, weil dieser Aspekt erst zum Tragen kommt, wenn zwischen den Parteien entweder bereits ein Rechtsstreit anhängig ist, der Geschädigte sich bereits für eine konkrete Art der Schadensbehebung entschieden hat (…vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012 - 13 S 37/12) oder für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass sich ein Streit der Parteien ohne die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht wird klären lassen (…vgl. AG Köln, Urt. v. 01.11.2012 - 265 C 35/11, SP 2012, 159; zur Erstellung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens durch den Geschädigten s. OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.11.1997 - 3 U 932/96, ZfSch 1998, 294 f.).
  • AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14
    Auf den $8 249, 254 Abs. 2 BGB ergibt sich ebenso wie aus § 91 ZPO die grundsätzliche Verpflichtung des Geschädigten, die Kosten der Rechtsverfolgung zu niedrig zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung der berechtigten Interessen einer wirtschaftlich denkenden Partei vereinbaren lässt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.1997, 3 U 932/96).
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