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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 3001/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3965
VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 3001/88 (https://dejure.org/1990,3965)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.02.1990 - 3 UE 3001/88 (https://dejure.org/1990,3965)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 (https://dejure.org/1990,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 75 VwGO, § 155 Abs 5 VwGO, § 161 Abs 3 VwGO
    Untätigkeitsklage; Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 218
  • NVwZ 1990, 1088
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.05.1977 - 2 B 81.76
    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 3001/88
    Der Senat schließt sich in dieser umstrittenen Rechtsfrage der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 4. Mai 1977 -- II B 81.76 -- Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 46 an, wonach, in jenem Fall für einen dem Klagebegehren nur zum Teil entsprechenden Widerspruchsbescheid entschieden, bei einer nach § 75 VwGO erhobenen Verpflichtungsklage der Rechtsstreit auf Antrag des Klägers nicht insgesamt mit der Kostenfolge aus § 161 Abs. 3 VwGO für in der Hauptsache erledigt zu erklären ist, wenn der mit der Klage erstrebte Erfolg nur zum Teil eintritt und der Beklagte der Erledigungserklärung widerspricht (a.A. VGH München, Beschluß vom 25.08.1976 -- Nr. 4 II/76 -- NJW 1976, 2141 m.w.N. über den Sach- und Streitstand in Literatur und Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 25.08.1976 - 4 II/76
    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 3001/88
    Der Senat schließt sich in dieser umstrittenen Rechtsfrage der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 4. Mai 1977 -- II B 81.76 -- Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 46 an, wonach, in jenem Fall für einen dem Klagebegehren nur zum Teil entsprechenden Widerspruchsbescheid entschieden, bei einer nach § 75 VwGO erhobenen Verpflichtungsklage der Rechtsstreit auf Antrag des Klägers nicht insgesamt mit der Kostenfolge aus § 161 Abs. 3 VwGO für in der Hauptsache erledigt zu erklären ist, wenn der mit der Klage erstrebte Erfolg nur zum Teil eintritt und der Beklagte der Erledigungserklärung widerspricht (a.A. VGH München, Beschluß vom 25.08.1976 -- Nr. 4 II/76 -- NJW 1976, 2141 m.w.N. über den Sach- und Streitstand in Literatur und Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - …

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Der Gesetzgeber stellt entgegen dem Hess. Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088) weder auf eine Erledigung noch auf eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, so daß auch eine Klagerücknahme die zwingende Kostenfolge des § 161 Abs. 3 VwGO auslösen kann.

  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung bei …

    Werde der Antrag des Klägers nach erhobener Untätigkeitsklage ablehnend verbeschieden, so sei kein Fall der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache gegeben, weil das Begehren des Klägers weder gegenstandslos geworden sei noch der Beklagte ihn klaglos gestellt habe; § 161 Abs. 3 VwGO finde dann keine Anwendung (BVerwG vom 4.5.1977 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 46; BayVGH vom 23.10.1970 BayVBl 1971, 25; HessVGH vom 8.2.1990 NVwZ 1990, 1088 f.;… VG Hamburg vom 25.8.1992 - 19 VG 426/92 - juris Rn. 3 ff.; Ring, NVwZ 1995, 1191/1193).
  • VG Frankfurt/Main, 25.11.2019 - 8 K 2935/19

    Zur Kostentragungspflicht bei einer Untätigkeitsklage

    Der Gesetzgeber stellt entgegen dem Hess. Verwaltungsgerichtshof (Urteil v. 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088) weder auf eine Erledigung noch auf eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, sodass auch eine Klagerücknahme die zwingende Kostenfolge des § 161 Abs. 3 VwGO auslösen kann." (…BVerwG, Beschluss v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 -, NVwZ 1990, 1180 sowie juris, Rz. 8).

    Soweit der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer älteren Entscheidung (BVerwG, Beschluss v. 04.05.1977 - 2 B 81.76 -, Buchholz 310 § 161 Nr. 46; und ihm folgend andere Gerichte des Instanzenzugs (bspw. Hess.VGH, Urteil v. 08.02.1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, S. 1088; VG Regensburg, Beschluss v. 08.12.1998 - RO 2 K 98.1896 -, juris) demgegenüber eine andere Rechtsauffassung vertreten bzw. in der Vergangenheit vertreten haben, kann dieser in Ermangelung einer überzeugenden dogmatischen Begründung nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 58.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien - Antrag auf Zulassung …

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Der Gesetzgeber stellt entgegen dem Hess. Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088) weder auf eine Erledigung noch auf eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, so daß auch eine Klagerücknahme die zwingende Kostenfolge des § 161 Abs. 3 VwGO auslösen kann.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 57.90

    Anspruch auf Zulassung eines Arzneimittels - Antrag auf eine positive Bescheidung …

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt allerdings die Auffassung, daß § 161 Abs. 3 VwGO nur in den Fällen anzuwenden sei, in denen die Untätigkeitsklage in vollem Umfang durch Erlaß des begehrten Verwaltungsakts oder durch einen dem Widerspruch uneingeschränkt stattgebenden Bescheid erledigt ist (Beschluß vom 4. Mai 1977 - BVerwG 2 B 81.76 - Buchholz 310 § 161 Nr. 46; ebenso in jüngster Zeit: Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088, allerdings auf die fehlende Erledigung abstellend).

    Der Gesetzgeber stellt entgegen dem Hess. Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 8. Februar 1990 - 3 UE 3001/88 - NVwZ 1990, 1088) weder auf eine Erledigung noch auf eine übereinstimmende Erledigungserklärung ab, so daß auch eine Klagerücknahme die zwingende Kostenfolge des § 161 Abs. 3 VwGO auslösen kann.

  • VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 9 K 16.02128

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach übereinstimmender …

    Darüber hinaus würde sich ein Gehörsverstoß insofern nicht als entscheidungserheblich darstellen, als die mit Beschluss vom 11. Oktober 2016 getroffene Kostenentscheidung auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Erledigungserklärung des Klägers nach Ablehnung des begehrten Verwaltungsaktes letztlich eine Aufgabe des Rechtsschutzbegehrens und damit einer Klagerücknahme gleichkommt, in der Sache nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH, B. v. 23.10.1970 - 150 I 70 - BayVBl. 1971, 25, VGH Hessen, U. v. 08.02.1990 - 3 UE 3001/88 - NvWZ 1990, 1088 - VG Bayreuth, B. v. 16.06.2016 - B 4 K 16.132 - juris).
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