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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5972
VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88 (https://dejure.org/1991,5972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.04.1991 - 3 UE 3556/88 (https://dejure.org/1991,5972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. April 1991 - 3 UE 3556/88 (https://dejure.org/1991,5972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 28.09.1989 - 3 UE 259/87

    Landschaftsschutz: Einfriedung von Fischteichen - Verstoß gegen Naturschutzrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88
    Dabei ist zu beachten, daß bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Genehmigung für einen Natureingriff auch im landschaftsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 HENatG materiell-rechtlich erforderliche ausreichende Ausgleich spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung dargestellt und belegt sein muß (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 28.09.1989 -- 3 UE 259/87 -- und -- 3 UE 356/85 -- RdL 1990, 15 und 16).
  • VGH Hessen, 09.03.1989 - 3 UE 801/86

    Beeinträchtigung des Naturschutzes durch einen Baumschulbetrieb - …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88
    Wegen der Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung obliegt die Beachtung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung der §§ 5 ff. HENatG und der zugehörigen Verordnung vom 04.08.1982 nicht der Bauaufsichtsbehörde (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.03.1989 -- 3 UE 801/86 -- NVwZ-RR 1989, 468 = RdL 1989, 175), auch nicht nach § 7 Abs. 3 HENatG, der in diesen Fällen ebensowenig wie § 7 Abs. 1 Satz 1 HENatG eine Konzentrationswirkung zugunsten der Bauaufsicht entfaltet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 -- IV OE 32/79 -- Hess.VGRspr. 1982, 59).
  • VGH Hessen, 28.09.1989 - 3 UE 356/85

    Landschaftsschutz/Baurecht: Maschinenhalle im Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88
    Dabei ist zu beachten, daß bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Genehmigung für einen Natureingriff auch im landschaftsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 HENatG materiell-rechtlich erforderliche ausreichende Ausgleich spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung dargestellt und belegt sein muß (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 28.09.1989 -- 3 UE 259/87 -- und -- 3 UE 356/85 -- RdL 1990, 15 und 16).
  • VGH Hessen, 21.09.1981 - IV OE 32/79
    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88
    Wegen der Vorgreiflichkeit der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung obliegt die Beachtung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung der §§ 5 ff. HENatG und der zugehörigen Verordnung vom 04.08.1982 nicht der Bauaufsichtsbehörde (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.03.1989 -- 3 UE 801/86 -- NVwZ-RR 1989, 468 = RdL 1989, 175), auch nicht nach § 7 Abs. 3 HENatG, der in diesen Fällen ebensowenig wie § 7 Abs. 1 Satz 1 HENatG eine Konzentrationswirkung zugunsten der Bauaufsicht entfaltet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 -- IV OE 32/79 -- Hess.VGRspr. 1982, 59).
  • VGH Hessen, 12.04.1979 - IV TH 23/79
    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Teilfläche dem früheren naturnahen Zweck entzogen und individuellen Freizeitzwecken zugeführt wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12.04.1979 -- IV TH 23/79 -- HessVGRspr. 1979, 90 und Beschluß vom 18.01.1988 -- IV TH 2124/84 --).
  • VGH Hessen, 23.03.1977 - IV OE 36/75
    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1991 - 3 UE 3556/88
    Für die Naturschädigung ist es nicht erforderlich, daß die Veränderung dabei im Landschaftsbild negativ in Erscheinung tritt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23.03.1977 -- IV OE 36/75 -- HessVGRspr. 1977, 51 = RdL 1977, 245).
  • VGH Hessen, 30.11.2002 - 7 UZ 4082/00

    Einrichtung einer Bootssteganlage - öffentliche Belange - bereichsspezifische …

    Sind danach die - in einem gesonderten Genehmigungsverfahren gemäß §§ 16 Abs. 4, 30 Abs. 3 HENatG von der Unteren Naturschutzbehörde zu prüfenden - landschaftsschutzrechtlichen Belange keine öffentlichen Belange im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 1 HWG, so stellt sich die Frage einer - für das Baurecht bejahten (vgl. Hess. VGH, Ue. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - NuR 1982, 228, u. v. 26.04.1991 - 3 UE 3556/88 - NuR 1992, 36) - Vorgreiflichkeit im Verhältnis von Wasserrecht und Landschaftsschutzrecht von vornherein nicht.
  • VG Frankfurt/Oder, 10.08.1994 - 7 D 248/92

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses; …

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