Rechtsprechung
| VGH Hessen, 06.11.2003 - 3 UE 557/01.A |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Karlsruhe, 02.12.2004 - A 9 K 10658/01
Keine extreme allgemeine Gefahrenlage für angolanische Kinder bei Abschiebung in …
Von der Anwendbarkeit der Sperrwirkung der Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG und deren verfassungskonformer Auslegung auf im Bundesgebiet geborene angolanische Kinder geht im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht aus, dessen Rechtsprechung die Kammer folgt (…vgl. Urt. v. 12.07.2001, a.a.O.; ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 06.11.2003 - 3 UE 557/01.A -, BayVGH, Beschl. v. 27.10.2003 - 25 B 02.31192 -, OVG Bremen, Beschl. v. 06.02.2003 - 1 A 264/02.A - Juris).Es kann dahingestellt bleiben, ob schon im Hinblick auf diesen Wert und den Umstand, dass das Infektionsrisiko durch die Verwendung eines imprägnierten Moskitonetzes um etwa 50 % gesenkt werden kann, wie der Gutachter Dr. J. angegeben hat, eine Extremgefahr zu verneinen ist (so Hess. VGH, Beschl. v. 06.11.2003, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 12.12.2006 - 3 K 1812/06 Eine solche Verdichtung der Gefährdungslage lässt sich angesichts der vorliegenden Auskünfte nicht feststellen (herrschende Meinung: vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 06.02.2003 -1 A 264/02.A -, OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 13.02.2003 - 2 L 376/95 -, VGH Hessen, Beschluss vom 06.11.2003 - 3 UE 557/01 .A).
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