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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 V 1295/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35352
FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 V 1295/10 (https://dejure.org/2010,35352)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.09.2010 - 3 V 1295/10 (https://dejure.org/2010,35352)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. September 2010 - 3 V 1295/10 (https://dejure.org/2010,35352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 146b Abs. 2b
    AdV im Falle fehlerhaften Ermessens bei Verzögerungsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Festsetzungen von Verzögerungsgeldern; Defizitäres Betätigen des Entschließungsermessens durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10

    Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 V 1295/10
    Sie wird unter dem Aktenzeichen 3 K 1236/10 geführt, der Senat hat bislang noch nicht über sie entschieden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10

    Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten …

    Rn. 18 Mit Schriftsatz vom 20. September 2010 führte der Beklagte im Verfahren 3 V 1295/10 aus, soweit die Klägerin meine, dass während eines anhängigen Rechtsbehelfsverfahrens mit begehrter Aussetzung der Vollziehung die Festsetzung eines Verzögerungsgelds unzulässig sei, weil damit das Rechtsbehelfsverfahren ausgehebelt werde, verkenne sie die Rechtslage.

    Rn. 72 bb) Da das Verzögerungsgeld in Höhe von mindestens 2.500,- EUR festzusetzen ist und es sich hierbei nicht um einen Bagatellbetrag handelt (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 3 V 1295/10 , nachgewiesen bei juris; Dißars, Neue Entwicklungen beim Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO, NWB 2012, 796, 799; Dißars, Anwendung des Verzögerungsgelds in der Praxis - Der Fragen-Antworten-Katalog des BMF, Stbg 2012, 433, 436; Gebhardt, AdV im Falle fehlerhaften Ermessens bei Verzögerungsgeld, AO-StB 2010, 332, 333 ; Haubner, Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in der Außenprüfung, StBP 2012, 314, 316; Loose, Ermessenserwägungen bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO, jurisPR-SteuerR 26/2102; vgl. tom Suden, § 146 Abs. 2a und Abs. 2b AO: Das trojanische Pferd im Steuerrecht, Stbg 2009, 207, 209; Finanzministerium Schleswig-Holstein VI 328-S 0316-032 vom 26. Oktober 2010, StEK AO 1977 § 146 Nr. 14), müssen dieselben Merkmale wie bei der Ausübung des Auswahlermessens bereits bei derjenigen des Entschließungsermessens, d.h. bei der Entscheidung der Finanzbehörden darüber zum Tragen kommen, ob gegenüber dem Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird (BFH-Urteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BStBl II 2013, 266; Märtens in Beermann/Gosch, AO, 103. Erg.-Lfg.

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines …

    Rn. 66 bb) Da das Verzögerungsgeld in Höhe von mindestens 2.500,- EUR festzusetzen ist und es sich hierbei nicht um einen Bagatellbetrag handelt (Senatsbeschluss vom 22. September 2010 3 V 1295/10 , nachgewiesen bei juris; Dißars, Neue Entwicklungen beim Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO, NWB 2012, 796, 799; Dißars, Anwendung des Verzögerungsgelds in der Praxis - Der Fragen-Antworten-Katalog des BMF, Stbg 2012, 433, 436; Gebhardt, AdV im Falle fehlerhaften Ermessens bei Verzögerungsgeld, AO-StB 2010, 332, 333 ; Haubner, Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in der Außenprüfung, StBP 2012, 314, 316; Loose, Ermessenserwägungen bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO, jurisPR-SteuerR 26/2102; vgl. tom Suden, § 146 Abs. 2a und Abs. 2b AO: Das trojanische Pferd im Steuerrecht, Stbg 2009, 207, 209; Finanzministerium Schleswig-Holstein VI 328-S 0316-032 vom 26. Oktober 2010, StEK AO 1977 § 146 Nr. 14), müssen dieselben Merkmale wie bei der Ausübung des Auswahlermessens bereits bei derjenigen des Entschließungsermessens, d.h. bei der Entscheidung der Finanzbehörden darüber zum Tragen kommen, ob gegenüber dem Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird (BFH-Urteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BStBl II 2013, 266; Märtens in Beermann/Gosch, AO, 103. Erg.-Lfg.
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