Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, bei der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, bei der Bemessungsgrundlage für die Kürzung desVorwegabzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten bei der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs; Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten ; Verzicht auf die zeitanteilige Berechnung des Kürzungsbetrages; Verzicht auf ...
Papierfundstellen
- EFG 2003, 524
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BFH, 04.03.1998 - X R 109/95
Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Diese Auffassung hat der BFH bereits zu den Vorgängervorschriften des § 10 Abs. 3 EStG vertreten und für die ab 1993 geltende Regelung bestätigt (Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 ).Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze).
Unstreitig ist, dass zusammenveranlagte Ehegatten hinsichtlich des Vorwegabzugs eine Höchstbetragsgemeinschaft bilden (vgl. BFH v. 4.3.1998, BFH/NV 1998, 1466 ).
- BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
Kürzung des Vorwegabzuges
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist der Ehegatten bei Zusammenveranlagung zustehende Vorwegabzug auch dann in vollem Umfang zu kürzen, wenn nur der Arbeitgeber eines Ehegatten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG erbringt (BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2000, XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).Der BFH-Beschluss v. 21.12.2000 (BFH/NV 2001, 773 ) steht dem nicht entgegen.
- BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Rechtstechnisch wird diese Gleichstellung dadurch bewirkt, dass allen Steuerpflichtigen ein Vorwegabzug gewährt wird, der für bestimmte, nach sachlichen Gesichtspunkten umgrenzte Personengruppen gekürzt wird (vgl. z.B. Bundesfinanzhof - BFH, Urteil vom 12. Oktober 1994, X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119).Das ändert aber nichts daran, dass jeder der zusammenveranlagten Ehegatten als Steuerpflichtiger anzusehen ist (BFH v. 12.10.1994, BStBl II 1995, 119).
- BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide, da gegen den dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde erhoben worden sei (2 BvR 587/01). - BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - FG Baden-Württemberg, 28.10.2002 - 5 V 26/02
Aussetzung der Vollziehung; Kürzung des Vorwegabzugs bei GmbH-Geschäftsführern; …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - FG Berlin, 20.01.2000 - 4 K 4031/97
Kürzung des Vorwegabzugs auch bei sozialversicherungsfreiem
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Zum Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - BFH, 26.06.1997 - X B 240/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die …
- FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 4917/99
Kürzung des Vorwegabzugs auch bei Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft …
Da die gesetzliche Regelung bei der Kürzung des Vorwegabzugs auf "den Steuerpflichtigen" verweist, kann die Kürzung damit nur auf die Einnahmen desjenigen Ehegatten bezogen werden, in dessen Person die Kürzungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind (siehe z.B. Finanzgericht -FG- Köln vom 11.12.2002 14 K 3670/02, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 611 [Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 11/03 anhängig] mit zustimmender Anmerkung Büchter-Hole, EFG 2003, 525 f.; die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsauffassung ist nach den BFH-Beschlüssen vom 14.04.2003 XI B 226/02, BStBl II 2003, 708 [zu FG Baden-Württemberg vom 28.10.2002 5 V 26/02, nicht veröffentlicht] und vom 22.05.2003 XI B 27/03 [juris STRE200350882 - zu FG Münster vom 14.01.2003 12 V 6514/02 E, EFG 2003, 524] bzw. XI B 29/03 [BFH/NV 2003, 1409 - zu Schleswig-Holsteinisches FG vom 27.01.2003 3 V 236/02, EFG 2003, 524] jedenfalls "ernstlich zweifelhaft"). - FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Daher kommen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus einer Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. Januar 2003, 3 V 236/02, EFG 2003, 524).
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