Rechtsprechung
| FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen zur Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer; Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes nach der Erklärung dessen Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht; Begründung der Pflicht der Finanzbehörde zur Aussetzung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 297
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99
Aufgrund von Stimmen in der Literatur (vgl. Ulsamer/Müller, wistra 1998, 1; Urban, DStR 1998, 1995, Inf 1999, 617) und der Rechtsprechung der FG, dass mit Ablauf des 31.12.1996 das VStG überhaupt nicht mehr angewendet werden darf, hat das BVerfG in Übereinstimmung mit dem BFH klargestellt, dass die Vermögenbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 verfassungsrechtlich auch nach diesem Stichtag zulässig ist (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.1998, BStBl II, 422 und HFR 1998, 578 ).
- FG Düsseldorf, 30.05.2000 - 12 K 6356/96
Vermögensteuer; Verfassungswidrigkeit; Hinterziehungszinsen; Beschlagnahme - …
Ein Eingehen auf die Frage, ob der Verstoß gegen ein - möglicherweise - verfassungswidriges Gesetz strafbewehrt sein darf, erübrigt sich daher (vgl. insoweit Beschluss des Finanzgerichts Münster, 3 V 4128/99 VSt, EFG 2000, 297 ). - FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97
Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997
War somit die Vermögensbesteuerung für VSt - Festsetzungen bis einschließlich VZ 1996 weiter anwendbar, so können auch weiterhin Steuerverkürzungen aufgrund der in § 370 Abs. 1 AO genannten Tathandlungen als Tatbestandsmerkmal festgestellt werden (vgl. auch Urteil des FG Bremen vom 03.11.1998 2 98 215 K 2, EFG 1999, 417 und Beschlüsse des FG Baden - Württemberg vom 03.01.2000 13 V 20/99, EFG 2000, 297 und des FG Münster vom 23.08.1999 3 V 4128/99, EFG 2000, 279 ).
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