Rechtsprechung
| FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03 Erb |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 13a Abs. 1, 2, 5
Betriebsvermögensfreibetrag und Bewertungsabschlag des § 13a ErbStG gehen auch durch Konkurs verloren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Betriebsvermögensfreibetrag und Bewertungsabschlag des § 13a ErbStG gehen auch durch Konkurs verloren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheides; Voraussetzungen für den Wegfall des Freibetrages und des Bewertungsabschlages; Möglichkeit des Verlustes des Betriebsvermögensfreibetrags und Bewertungsabschlags des § 13a Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03 Er
- BFH, 07.07.2004 - II B 32/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84
Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz
Auszug aus FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03
Zwar tritt die Aufgabe nicht bereits mit der Eröffnung des Konkursverfahrens, sondern erst mit der Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen ein (s. BFH-Urteil vom 19.01.1993 VIII R 128/84 in BStBl II 1993 S. 594 ). - BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03
die Rechtmäßigkeit der Gleichstellung einer Betriebsveräußerung oder Aufgabe mit einer durch Konkurs erzwungenen Aufgabe bezweifelt, verweist der Senat auf seine entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 19.07.2001 Az 3 K 2387/98 Erb (EFG 2001, 1511, rev. unzulässig: BFH-Beschluss vom 29.10.2002, II R 60/01 BFH/NV 2003, 482 ). - FG Münster, 19.07.2001 - 3 K 2387/98
Rückwirkender Wegfall des Freibetrages für Betriebsvermögen bei Konkurs; …
Auszug aus FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03
die Rechtmäßigkeit der Gleichstellung einer Betriebsveräußerung oder Aufgabe mit einer durch Konkurs erzwungenen Aufgabe bezweifelt, verweist der Senat auf seine entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 19.07.2001 Az 3 K 2387/98 Erb (EFG 2001, 1511, rev. unzulässig: BFH-Beschluss vom 29.10.2002, II R 60/01 BFH/NV 2003, 482 ).
- FG Münster, 19.01.2006 - 3 K 2563/03
Betriebsvermögen: Wegfall der Steuervergünstigungen bei Insolvenz
Der Senat hat bereits im Urteil vom 19.07.2001 (3 K 2387/98 Erb, EFG 2001, 1511 rechtskräftig) und im Beschluss vom 18.02.2004 (3 V 6258/03 Erb, JURIS DokumentNr: STRE200471618, a.A. im Beschwerdeverfahren BFH, Beschluss vom 07.07.2004 II B 32/04, BStBl II 2004, 747) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall eines Konkurses bzw. einer Insolvenz der Nachversteuerungstatbestand des § 13 a Abs. 5 ErbStG bzw. des § 13 Abs. 2 a ErbStG a.F. erfüllt ist.
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