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| OLG Frankfurt, 04.08.1995 - 3 VAs 15/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 183
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 12.07.2021 - 1 VAs 27/21
Vermeidung der Untersuchungshaft; Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung …
Rn. 20 Eine Kostentragungspflicht der Justizkasse bezüglich der für den Aufenthalt des Jugendlichen A in der Einrichtung "B" entstandenen Kosten für den Zeitraum vom 17. Juni 2019 bis zum 09. September 2019 (einschließlich) in Höhe von insgesamt 26.147,44 EUR ergibt sich zwar nicht aus Ziff. 9011 des Kostenverzeichnisses zum GKG (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2008 zu 2 VAs 5/08, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 27. Mai 1997 zu VAs 2/97, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 1996 zu 3 VAs 9/96, RPfleger 1996, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. August 1995 zu 3 VAs 15/95, NStZ-RR 1996, 183). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2009 - L 8 SO 209/08 Vielmehr entspricht es herrschender Ansicht, dass Kosten, die aufgrund einer nicht erzwingbaren jugendrichterlichen Weisung, sich beispielsweise in einem Heim der Jugendhilfe aufzuhalten, entstehen, keine gerichtlichen Auslagen darstellen und deshalb nicht von der Staatskasse zu tragen sind (vgl OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 VAs 5/08 - NStZ-RR 2009, Seite 160; entsprechend Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 1997 - VAs 2/97 - NStZ-RR 1997, Seite 320; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. August 1995 - 3 VAs 15/95 - NStZ-RR 1996, Seite 183; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. November 1998 - 4 StR 52/88 - BGHSt 36, Seite 27).
- OLG Dresden, 25.04.1997 - 1 VAs 3/97 Der Antragsteller ist aber weder Beteiligter eines Strafverfahrens noch Kostenschuldner im Sinne des Gerichtskostengesetzes (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 183).
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