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Rechtsprechung
   VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/2014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26685
VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/2014 (https://dejure.org/2014,26685)
VK Saarland, Entscheidung vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014 (https://dejure.org/2014,26685)
VK Saarland, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 3 VK 02/2014 (https://dejure.org/2014,26685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 100 Abs 1 Nr 1 GWB, § 101b Abs 1 Nr 2 GWB, § 101b Abs 2 S 1 Halbs 2 GWB, § 107 Abs 3 S 2 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Antrag eines an der Auftragsvergabe beteiligen Bieters auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages; Schätzung des Auftragswertes; Verlängerung der 30-Tagesfrist

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schätzung des Auftragswertes in einem Vergabeverfahren aus der Perspektive eines potentiellen Bieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren (VPR 2015, 35)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11

    Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen für die …

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 124 Die hier vertretene Auslegung des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch nicht europarechtswidrig, da der gemäß der EU-Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG geforderte effiziente Rechtsschutz nicht tangiert ist: Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (so 1 VK Bund, B. v. 23.03.2011 - Az.: VK 1 - 12/11; vgl. auch VK Brandenburg, B. v. 10.05.2010 - Az.: VK 13/10).

    Rn. 129 Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen; weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "de-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten (1 VK Bund, Beschluss vom 22.03.2011 - Az.: VK 1-12/11).

  • VK Brandenburg, 10.05.2010 - VK 13/10

    Unzuverlässigkeit des Bieters durch Vertragsverletzung?

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 124 Die hier vertretene Auslegung des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch nicht europarechtswidrig, da der gemäß der EU-Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG geforderte effiziente Rechtsschutz nicht tangiert ist: Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (so 1 VK Bund, B. v. 23.03.2011 - Az.: VK 1 - 12/11; vgl. auch VK Brandenburg, B. v. 10.05.2010 - Az.: VK 13/10).

    Für das Vorliegen einer Gesetzeslücke, so dass eine analoge Anwendung in Betracht gezogen werden könnte, bestehen nach der gesetzlichen Neuregelung keine Anhaltspunkte (VK Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2010 - Az.: VK 13/10).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 33/11

    Begriff des Bieters i.S. von § 101a GWB

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Die Frist von 30 Tagen beginnt frühestens mit dem Abschluss des Vertrages zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen und verlangt Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (OLG Düsseldorf, B. v. 03.08.2011, VII Verg 33/11).

    Rn. 114 Mithin hatte die Antragstellerin spätestens am 12.02.2014 Kenntnis von allen tatsächlichen Umständen, auf die sie den nunmehr mit dem Antrag nach 101b Abs. 2 GWB geltend gemachten Vergaberechtsverstoß stützt, und zwar wie es die Vorschrift verlangt Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (OLG Düsseldorf, B. v. 03.08.2011, VII-Verg 33/11).

  • VK Südbayern, 12.11.2012 - Z3-3-3194-1-36-07/12

    Keine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts: Nachprüfungsinstanz schätzt!

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Die Feststellung der Unwirksamkeit bereits geschlossener Verträge gemäß § 101 b GWB kann nicht ausgesprochen werden, wenn ein Bieter seiner Rügeobliegenheit in Bezug auf die Wahl der falschen Vergabeart nicht rechtzeitig nachgekommen ist (VK Südbayern, B. v. 12.11.2012 - Az.: Z3-3-3194-1-36-07/12)..
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES …

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 96 Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 18.01.2007 - Az.: C-220/05) ist die Schätzung und Wertermittlung aus der Perspektive eines potentiellen Bieters heraus vorzunehmen.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2013 - Verg W 8/12

    Vergaberecht: Anforderungen an das Transparenzgebot bezüglich der …

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 95 Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde (Brandenburgisches OLG, B. v. 29.01.2013 - Az.: Verg W 8/12: OLG Celle B. v. 19.08.2009 - Az.: 13 Verg4/09; OLG Frankfurt, B. v. 08.05.2012-Az.: 11 Verg 2/12).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von …

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 95 Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde (Brandenburgisches OLG, B. v. 29.01.2013 - Az.: Verg W 8/12: OLG Celle B. v. 19.08.2009 - Az.: 13 Verg4/09; OLG Frankfurt, B. v. 08.05.2012-Az.: 11 Verg 2/12).
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.10.2010 - VK 2-34/10
    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 121 Sanktioniert werden soll mit § 101b GWB zumindest, dass eine Vergabe außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens direkt an ein Unternehmen erfolgt (VK Niedersachsen, B. v. 01.02.2011 - Az.: VgK - 75/2010; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 22.10.2010 - Az.: VK 2 - 34/10).
  • VK Arnsberg, 04.11.2008 - VK 23/08

    Bieterschützende Wirkung des § 3 VgV

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Rn. 94 Nach der Rechtsprechung der Vergabekammern sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vor Durchführung eines Vergabeverfahrens eine nachvollziehbare Schätzung des Auftragswertes vorzunehmen und zu dokumentieren. Fehlt es hieran oder ist die Herleitung und/oder Dokumentation wie in dem zur Entscheidung anstehenden Fall fehlerhaft, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst anhand der eingegangenen Angebote schätzen (VK Arnsberg, B. v. 04.11.2008 - Az.: VK 23/08; VK Brandenburg, B. v. 03.112008 - Az,: VK 33/08; Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 VK 14/13).
  • VK Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 1 VK 51/09

    Kriterien für eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts

    Auszug aus VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14
    Eine Unkenntnis, selbst wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet sein mag, genügt nicht (VK Baden-Württemberg, B. v. 21.10.2009, Az.: 1 VK 51/09).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2013 - 2 VK 14/13

    Schätzung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

  • VK Arnsberg, 15.12.2011 - VK 16/11

    Auftrag zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen

  • VK Brandenburg, 03.11.2008 - VK 33/08

    Funktionserweiterung von e-Vergabe-Plattform

  • VK Schleswig-Holstein, 23.08.2012 - VK-SH 21/12

    Zweck der 6-Monatsfrist: Rechtssicherheit, nicht Bedenkzeit!

  • VK Südbayern, 05.08.2019 - Z3-3-3194-1-14-05/19

    Vergabeverfahren hinsichtlich Rahmenvereinbarung über Primärcodierung

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Auftragsschätzung oder an deren Dokumentation, so muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst anhand der eingegangenen Angebote schätzen (vgl. VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014, Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 VK 14/13).
  • VK Westfalen, 05.08.2015 - VK 2-16/15

    Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauarbeiten!

    Die in der Rechtsprechung dazu vertretene Auffassung , dass ein solcher Bieter ja Rechtsschutz hätte erlangen können während des Verfahrens (vgl dazu zuletzt VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014: "Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "De-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten.") kann nicht bei einem rechtswidrigen Unterschwellenverfahren greifen, wenn der Bieter - wie hier - keine Gelegenheit zum Rechtsschutz hat, da ihm der Vergaberechtsfehler erst nach Abschluss des Vertrages bekannt gegeben wird.
  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne …

    Die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn der Antragstellerin nachgewiesen ist, dass sie die Frist des § 101b Abs. 2 Nr. 1 GWB a.F. nicht eingehalten hat (OLG München B. v. 21.02.- - Verg 21/12; OLG Naumburg, B. v. 26.07.2012 - 2 Verg 2/12, VK Südbayern, B. v. 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14; 3. VK Saarland, B. v. 24.07.2014 - 3 VK 02/2014).
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen einem Bauauftrag und einem …

    Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte jedoch effizient während des laufenden "Vergabeverfahrens" wahrnehmen; weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (vgl. hierzu auch VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014, 3 VK 02/2014, Veris Datenbank vom 15.01.2016; 1 VK Bund Beschluss vom 23.03.2011 - Az.: VK 1 - 12/11; VK Brandenburg B.V.10.05.2010 - Az.: VK 13/10).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - VK-SH 4/15

    Welche Anforderungen bestehen an ein ordnungsgemäßes Informationsschreiben?

    Es liefe dem Charakter des § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB als Ausnahmevorschrift zu § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. VK Saarland, Beschl. vom 24.07.2014, 3 VK 02/2014) evident zuwider, wenn ein Auftragsbewerber nach Erteilung des Zuschlags über den Hebel des § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB mit insoweit nicht durchgreifenden Behauptungen die detaillierte Überprüfung des - mit der Erteilung des Zuschlags grundsätzlich abgeschlossenen - Wertungsvorgangs der Vergabestelle verlangen könnte.
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