Rechtsprechung
| VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/11 |
Zitiervorschläge
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. April 2012 - 3 VK 5/11 (https://dejure.org/2012,17142)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erledigung des Verfahrens: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11
Rettungsdienstleistungen IV
Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/11
Fehlt es - wie vorliegend - an einer Sachentscheidung, kommt auch eine entsprechende Anwendung des § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11). - BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/11
Dies setzt indes eine Entscheidung der Vergabekammer voraus, mit der diese das sachliche Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist (…vgl. Dreher/Stockmann, Kartellvergaberecht, 4. Aufl., Rdnr. 10 zu § 128 GWB; BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, Rdnr. 13, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/11
Hierdurch hat sich das Vergabenachprüfungsverfahren gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB kraft Gesetzes auch ohne eine entsprechende Erklärung der Antragsgegnerin erledigt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000, 11 Verg 1/99, Rdnr. 84, zitiert nach juris).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2012 - 3 VK 5/12
Keine Kostenerstattung bei Aufhebung!
3 VK 5/11.VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.04.2012 - 3 VK 5/11.
- VK Saarland, 24.02.2014 - 3 VK 02/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung über die Kosten bei …
In diesem Sinne ist die gesetzliche Regelung anzuwenden..." (BGH, B. v. 25.01.2012 - Az.: X ZB 3/11; OLG Celle, B. v. 10.06.2013 - Az.: 13 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2012 - Az.: VII-Verg 5/12; OLG München, B. v. 10.09.2012 - Az.: Verg 17/12; VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 13.04.2012 - Az.: 3 VK 5/11).
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