Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.01.2001 - 3 W 106/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16
Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen
Denn niemand kann mit staatlichen Mitteln gezwungen werden, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 03. Mai 1988 - VI ZR 276/87 -, juris Rn. 9; Urteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 77/86 -, juris Rn.35;… Urteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 17. November 1964 - VI ZR 181/63 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 17. Juni 1953 - VI ZR 51/52 -, juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 3 W 106/00 -, juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 10 LA 36/09
Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner …
Gegen diese selbständig tragende Begründung hat der Kläger keine Einwände erhoben; sie steht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung und erfasst grundsätzlich auch Amtsträger und juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 3 W 106/00 -, MDR 2001, 368).
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