Rechtsprechung
| OLG Rostock, 28.05.2004 - 3 W 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses wegen der Verletzung ihrer Pflichten als Mitglieder des Gläubigerausschusses im Gesamtvollstreckungsverfahren; Pflichten des Gläubigerausschusses; Anforderungen an die Überwachungspflicht des Gläubigerausschusses; Vorsatz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 08.12.2003 - 3 O 307/03
- OLG Rostock, 28.05.2004 - 3 W 11/04
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- LG Schwerin, 08.12.2003 - 3 O 307/03
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Haftung wegen schuldhafter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86
Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.04.1978 - VII ZR 31/76
Pflichten des Gläubigerausschusses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 01.06.1988 - 13 U 234/87
Haftung des Arbeitsamtes als Dienstherr eines Mitarbeiters, der in den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.12.1967 - VII ZR 139/65
Pflichten des Gläubigerausschusses im Konkurs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1965 - III ZR 41/64
Anspruch auf Schadensersatz - Veruntreuung von Geldern aus Konkursen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 2 WF 22/98
PKH; Tod der Partei
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Celle, 03.06.2010 - 16 U 135/09
Haftung des Gläubigerausschusses wegen unzureichender Überwachung des …
Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Passivlegitimation der Beklagten mit der Annahme des Amtes beginnt (dazu OLG Rostock ZInsO 2004, 814; Vallender WM 2002, 2040, 2042;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 67 Rn. 19).Diese Pflichten trafen nicht nur den Beklagten zu 3 als Kassenprüfer, sondern auch die Beklagten zu 1 und 2 als weitere Mitglieder des Gläubigerausschusses, denn ihre eigene Aufgabe ist auch bei der Delegierung der Kassenprüfung, dass sie sich von deren Richtigkeit und Qualität selbst zu überzeugen haben (…Pape aaO.; OLG Rostock ZInsO 2004, 814).
Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Rostock ( ZInsO 2004, 814) gibt für eine derartige Rechtsauffassung schon nichts her.
- BGH, 29.11.2007 - IX ZB 231/06
Aushändigung der für die Kassenprüfung erforderlichen Unterlagen an ein Mitglied …
- OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des …
Eine dem § 89 KO entsprechende Regelung zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses findet sich in der Gesamtvollstreckungsordnung nicht, indessen ist § 89 KO insoweit entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Rostock, ZInsO 2004, 814).
- OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 Q 16/05
Keine Rückkehrgefährdung für Ashkali aus dem Kosovo
Rn. 26 vgl. dazu VG Stuttgart, Beschluss vom 31.1.2005 - A 10 K 13481/04 - und VGH Mannheim, Beschluss vom 15.11.2004 - 7 S 1128/02 -, Asylmagazin 4/2005, Seiten 26 bis 28, zu dem in dieser obergerichtlichen Entscheidung allein thematisierten § 2 AsylbLG mit Blick auf die Regelung der ausländerbehördlichen Entscheidungen für Personen aus den in der Anlage 1 dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.5.2003 - B 5 5518/1-04-11 Kosovo - beigefügten Liste von 'Locations with Ashkali and Egyptian Minority Communities or Ongoing Returns Projects', die nach den Erkenntnissen sozialhilferechtlicher Verfahren vom Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten (Saarland) derart strikt "umgesetzt" wird, dass für nicht aus den in der UNMIK-Liste aufgenommenen sicheren Orten stammende Angehörige der Minderheiten der Ashkali und Ägypter ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 2 AuslG festgestellt wird, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.8.2004 - 3 W 12/04 -, n.v., und insbesondere vom 28.7.2004 - 3 W 11/04 -, n.v. - OVG Saarland, 15.06.2005 - 1 Q 16/05
Anspruch auf Abschiebungsschutz der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem …
Sowohl das Verwaltungsgericht Stuttgart als auch der VGH Baden-Württemberg - vgl. dazu VG Stuttgart, Beschluss vom 31.1.2005 - A 10 K 13481/04 - und VGH Mannheim, Beschluss vom 15.11.2004 - 7 S 1128/02 -, Asylmagazin 4/2005, Seiten 26 bis 28, zu dem in dieser obergerichtlichen Entscheidung allein thematisierten § 2 AsylbLG mit Blick auf die Regelung der ausländerbehördlichen Entscheidungen für Personen aus den in der Anlage 1 dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.5.2003 - B 5 5518/1-04-11 Kosovo - beigefügten Liste von 'Locations with Ashkali and Egyptian Minority Communities or Ongoing Returns Projects', die nach den Erkenntnissen sozialhilferechtlicher Verfahren vom Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten (Saarland) derart strikt "umgesetzt" wird, dass für nicht aus den in der UNMIK-Liste aufgenommenen sicheren Orten stammende Angehörige der Minderheiten der Ashkali und Ägypter ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 2 AuslG festgestellt wird, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.8.2004 - 3 W 12/04 -, n.v., und insbesondere vom 28.7.2004 - 3 W 11/04 -, n.v. - beziehen sich als Entscheidungsgrundlagen ausschließlich auf unmittelbar an die Vorgänge vom März 2004 im Kosovo anknüpfende Berichte insbesondere des Hohen Flüchtlinskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 30.3.2004 und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die neben einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen zu den Vorfällen, insbesondere zu denjenigen in Vushtrri/Vuciterne, und den Reaktionen darauf in der einschlägigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, sei es zu § 51 Abs. 1 AuslG oder im Zusammenhang mit der Verneinung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, ausführliche und umfängliche Berücksichtigung gefunden haben. - OLG Celle, 17.09.2008 - 4 W 53/08
Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine …
Die Bestellung eines Mitglieds zur Kassenprüfung entbindet die übrigen nicht von der Pflicht, sich um die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung zu kümmern (OLG Rostock, ZInsO 2004, 814, 815).
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