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| OLG München, 19.07.1955 - 3 W 1100/55 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 187
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1996 - XII ARZ 17/96
Bindungswirkung der Klageabweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
Dabei braucht unter den hier gegebenen Umständen nicht entschieden zu werden, ob ein Verweisungsbeschluß das Gericht, an das verwiesen wurde, generell auch dann bindet, wenn das Gericht sich zuvor rechtskräftig für unzustandig erklärt hat (…so Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl § 281 Rdn. 34 mit Fn. 96) , oder ob - wie es unter Berufung auf den Beschluß des OLG München vom 10. Juli 1955, NJW 1956, 187 und unter Hinweis auf § 11 ZPO vertreten wird - diese Rechtskraft der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vorgeht (…so Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 51. Aufl. § 281 Rdn. 48, Zöller/Greger ZPO 19. Aufl. § 281 Rdn. 17, Thomas/Putzo ZPO 19 Aufl. § 281 Rdn. 14 - jeweils ausdrücklich unter Bezugnahme auf OLG München aaO. und unter Hinweis auf § 11 ZPO). - BVerwG, 20.05.1960 - VI ER 400.58
Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht
Daß eine Bindung in diesem Falle und damit ein Zurücktreten der Rechtskraft schon durch die Wirkung des Verweisungsbeschlusses eintreten kann, wird verneint von Hellwig, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, Bd. 2, 1907, S. 185, von Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., S. 156, dem Oberlandesgericht München im Beschluß vom 19. Juli 1955 - NJW 1956 S. 187 [OLG München 19.07.1955 - 3 W 1100/55] -, der allerdings den insoweit rechtlich anders liegenden Fall der geschäftlichen, nicht der örtlichen Zuständigkeit zum Gegenstand hat, und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 20. Dezember 1957 - OS I 139.55 - (beim Bundesverwaltungsgericht anhängig unter BVerwG VI C 53.58); dagegen vertreten Stein-Jonas- Schönke, ZPO, Ann.
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