Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 06.11.1996 - 3 W 113/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1996, 2648
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 21 W 33/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten
Anderes gilt nur, wenn die Einschaltung des Sachverständigen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unabweislich notwendig war (OLG Karlsruhe, BB 1996, 2648; OLG Karlsruhe, Justiz 1993, 192;… MünchKomm ZPO-Belz, 2. Auflage, § 91 Rdnr. 53 f.;… Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 91 Rdnr. 13 "Privatgutachten").Die ausnahmsweise Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Privatgutachten ist insbesondere zu bejahen in Fällen, in denen es für die Partei mangels eigener Sachkunde unabweislich notwendig ist, zur Beschaffung der zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Grundlagen einen Sachverständigen einzuschalten (OLG Karlsruhe, BB 1996, 2648;… MünchKomm ZPO-Belz, § 91 Rdnr. 54).
- OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens
Es trifft zwar zu, dass der Senat und auch andere Oberlandesgerichte bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten haben, dass die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten eine Vorlage des Gutachtens im Prozess voraussetzt (Senat NJW-RR 1995, 1470 = JurBüro 1995, 372 und AnwBl. 1989, 232/233; ebenso OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.1996 - 3 W 113/96 = BB 1996, 2648 ; OLG Frankfurt JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).
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