Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahren zur Einziehung eines erteilten Erbscheins Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels Gerichtskosten und außergerichtliche Aufwendungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2023, 443
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17
Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Er ist der Ansicht, die Kostengrundentscheidung des Senats erfasse nur die Gerichtskosten und verweist hierzu auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (3 Wx 205/20, Beschl. v. 13.1.2021 - BeckRS 2021, 1328), München (Beschl. v. 16.2.2022 - 31 Wx 66/21 -BeckRS 2022, 2245) und Frankfurt (Beschluss vom 28.9.2017 - 20 W 5/17 - BeckRS 2017, 153404). - OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17
Auferlegung der notwendigen Auslagen der Erbprätendenten im Beschwerdeverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Auch wegen des Umstands, dass der Beteiligte zu 2 seinerseits durch einen Rechtsanwalt vertreten war, ergab sich die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Waffengleichheit (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 30.08.2017 - 5 W 10/17 - BeckRS 126889). - OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20
Nachlassgericht - kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrags
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Er ist der Ansicht, die Kostengrundentscheidung des Senats erfasse nur die Gerichtskosten und verweist hierzu auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (3 Wx 205/20, Beschl. v. 13.1.2021 - BeckRS 2021, 1328), München (Beschl. v. 16.2.2022 - 31 Wx 66/21 -BeckRS 2022, 2245) und Frankfurt (Beschluss vom 28.9.2017 - 20 W 5/17 - BeckRS 2017, 153404).
- OLG Hamm, 23.07.2019 - 25 W 146/19
Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren ohne ausdrückliche Regelung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Der Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm Beschl. v. 23.7.2019 - 25 W 146/19 - BeckRS 2019, 17371), dass in dem Fall, dass sich aus dem Tenor oder den Gründen des Beschlusses nichts Abweichendes ergibt, der Begriff der "Kosten" immer im Sinne des § 80 S. 1 FamFG zu verstehen ist. - OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
Auslegung einer Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Er ist der Ansicht, die Kostengrundentscheidung des Senats erfasse nur die Gerichtskosten und verweist hierzu auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (3 Wx 205/20, Beschl. v. 13.1.2021 - BeckRS 2021, 1328), München (Beschl. v. 16.2.2022 - 31 Wx 66/21 -BeckRS 2022, 2245) und Frankfurt (Beschluss vom 28.9.2017 - 20 W 5/17 - BeckRS 2017, 153404). - OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 3 W 3/22
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; 1,6-fache Verfahrensgebühr in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
c) Der Umstand, dass die Beschwerdeinstanz beendet war, bevor der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 1 einen Schriftsatz einreichte, ist bei der ermäßigten Gebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG berücksichtigt (vgl. OLG Braunschweig ZEV 2022, 475), lässt aber den Vergütungsanspruch des Anwalts nicht entfallen. - OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 10 WF 13/14
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2022 - 3 W 120/22
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind nur bei ganz einfach gelagerten oder wenn die Beauftragung für den Beteiligten erkennbar unnötig ist, als nicht notwendig anzusehen (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 20.05.2014 - 10 WF 13/14 - BeckRS 2015, 2260).
- BGH, 29.01.2025 - IV ZB 2/24
Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der …
Rn. 9 aa) Einige Oberlandesgerichte vertreten die Auffassung, eine solche Kostenentscheidung sei anhand der Definition in § 80 FamFG dahingehend auszulegen, dass davon sowohl die Gerichtskosten als auch die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten erfasst seien (vgl. OLG Brandenburg MDR 2023, 443 [juris Rn. 10-14];… OLG Hamm ErbR 2019, 706 [juris Rn. 9, 14 f.]; aus dem Schrifttum Schneider, NJW-Spezial 2021, 189; vorsichtig Marx, ErbR 2022, 1080, 1081;… A. Weber in Sternal, FamFG 21. Aufl. § 81 Rn. 8, für tenorierte "Kosten des Verfahrens", anders dagegen für "kostenpflichtige" Zurückweisung eines Antrags).Rn. 14 (1) Ein Einschluss außergerichtlicher Kosten ergibt sich nicht aus einem Rückgriff auf die Definition des Begriffs der "Kosten" anhand von § 80 Satz 1 FamFG (a. A. OLG Brandenburg MDR 2023, 443 [juris Rn. 10 f.];… OLG Hamm ErbR 2019, 706 [juris Rn. 9]).
- BGH, 27.11.2024 - IV ZB 12/24
Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beteiligten in einem …
Rn. 5 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in MDR 2023, 443 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt, die Kostengrundentscheidung erfasse die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Auslagen der Beteiligten.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.11.2022 - 3 W 120/22 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 27.05.2026 - 5 WF 169/25
Kosten im Sinne von § 81 FamFG
Fehlt es aber an einer hinreichend klaren Ermessensentscheidung des Gerichts zur Auferlegung der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen auf einen anderen Beteiligten, verbleibt es dabei, dass diese von demjenigen zu tragen sind, bei dem sie angefallen sind (…vgl. BGH vom 23.04.2025 - IV ZB 18/24, FamRZ 2025, 1051 , juris Rn. 8 f. …und vom 29.01.2025 - IV ZB 2/24, FamRZ 2025, 622, juris Rn. 11;… Schleswig-Holsteinisches OLG vom 08.10.2025 - 9 W 95/25, juris Rn. 13;… OLG Düsseldorf vom 17.01.2024 - 3 Wx 191/23, FamRZ 2025, 293, juris Rn. 19;… OLG München vom 16.02.2022 - 31 Wx 66/21, FamRZ 2022, 1127, juris Rn. 17;… a.A. OLG Hamm vom 23.07.2019 - 25 W 146/19, FamRZ 2020, 279, juris Rn. 9; Brandenburgisches OLG vom 29.11.2022 - 3 W 120/22, juris Rn. 10; Schneider, Anm. zu BGH - IV ZB 2/24, NZFam 2025, 514).
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