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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.02.2009 - 3 W 161/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7840
OLG Hamburg, 20.02.2009 - 3 W 161/08 (https://dejure.org/2009,7840)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2009 - 3 W 161/08 (https://dejure.org/2009,7840)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 3 W 161/08 (https://dejure.org/2009,7840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gemischtwarenhändler & Wettbewerbsverhältnis - Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss Angaben enthalten, die die Prüfung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses ermöglichen. Im Fall eines Gemischtwarenhändlers (hier: bei eBay) muss sich der Abgemahnte die ...

  • openjur.de

    § 93 ZPO; § 12 UWG

  • rechtsanwalt-werberecht.de

    Wettbewerbsverhältnis muss in nachvollziehbarer Weise behauptet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Anforderungen an die Darlegung des Wettbewerbsverhältnisses in einem Abmahnungsschreiben; Veranlassung zur Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 93 ZPO
    Abmahner muss das Wettbewerbsverhältnis nachvollziehbar darlegen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abmahner muss Wettbewerbsverhältnis nachvollziehbar darstellen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses muss Abmahner darlegen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Achtung: Abmahnen will gelernt sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung des Wettbewerbsverhältnisses in einem Abmahnungsschreiben; Vorliegen einer Veranlassung zur Klageerhebung gem. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 577 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 094
  • K&R 2009, 406
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Heilung des Mangels der persönlichen …

    Der Zeitpunkt wäre nur dann erheblich, wenn - wie in den Entscheidungen des HansOLG vom 20.02.2009, 3 W 161/08, und des OLG Hamm vom 23.02.2017, I-4 W 102/16 - eine Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO zu treffen wäre.
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