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| OVG Saarland, 13.03.1984 - 3 W 1673/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Saarland, 17.01.1991 - 1 R 174/87
Rechtmäßigkeit eines Kanalbaubeitragsbescheides; Bestehen einer gesetzlichen …
Das Verwaltungsgericht hob diesen ersten Kanalbaubeitragsbescheid durch rechtskräftiges Urteil vom 17.12.1985 - 5 K 227/85 - mangels Rechtsgrundlage auf, da § 8 KAG 1978 das Entstehen der Beitragspflicht an die hier fehlende endgültige Herstellung der Einrichtung knüpfe und die Satzung dem nicht Rechnung trage (im Anschluß an den Beschluß des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33); auch das Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz vom 23.01.1985 - KAG-ÄndG 1985 - (Amtsbl. S. 206) habe die Satzung nicht geheilt.Soweit sich die Klägerin für ihren gegenteiligen Rechtsstandpunkt sinngemäß auf den Beschluß des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 - (AS 19, 33) beruft, bezieht sich dieser allein auf die abweichende Rechtslage nach früherem Recht (§ 8 Abs. 6 KAG vom 26.04.1978, Amtsbl. S. 409), das nicht mehr gilt.
Im Kanalbaubeitragsrecht gilt vielmehr der Grundsatz der Einheit des Gesamtsystems (OVG des Saarlandes, Beschluß vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33, 37; OVG Koblenz, Urteil vom 30.08.1984, KStZ 1985, 109, 110;… Bauernfeind/Zimmermann, a.a.O., § 8 Rdnr. 79;… Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 1981, § 8 Rdnr. 135; Hillmann, Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes , KStZ 1985, 201, 204; vgl. auch § 1 der hier einschlägigen Satzung vom 19.12.1985).
Ausweislich der Landtagsdrucksache 8/2151 vom 02.11.1984, Seite 1 der Begründung, war Anlaß für die Gesetzesänderung die bereits zitierte, nach Ansicht des Gesetzgebers überraschende Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -.
- VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1760/08
Kommunalabgabenrecht: Entstehung und Verjährung eines Kanalbaubeitragsanspruchs
Im Kanalbaubeitragsrecht gilt vielmehr der Grundsatz der Einheit des Gesamtsystems (vgl. so schon OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.03.1984 -3 W 1673/83 -, AS 19, 33, 37; std. Rspr.).Dies zeigt ein Blick in die Historie des saarländischen Kanalbaubeitragsrechts, wie sie schon wiederholt in Entscheidungen der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit geschildert wurde (vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.03.1984 -3 W 1673/83-, AS 19, 33; Beschluss vom 18.8.1993 -1 R 26/91-, SKZ 1994, 107 und Beschluss vom 04.12.1995 -1 W 16/95-; Urteile der Kammer vom 21.05.1999 -11 K 171/96 - und vom 11.02.2000 -11 K 213/98-).
KAG vom 26.04.1978 vorgesehene Kanalbaubeitrag nach § 8 ist demgegenüber die einmalige Gegenleistung für die durch die Anschlussmöglichkeit (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG) den Grundstückseigentümern gebotenen Vorteile und im Zusammenhang damit die einmalige Beteiligung am Ersatz des gesamten Herstellungsaufwandes der gemeindlichen Kanalisation in ihrem endgültigen - auch zukünftigen - Umfang (vgl. insoweit grundsätzlich und ausführlich OVG des Saarlandes vom 14.02.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133; zur KAS der Gemeinde auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.01.1998 -1 R 43/95-; allerdings konnte diese Möglichkeit nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes bis zur Änderung des KAG im Jahre 1985 nicht verwirklicht werden, da die Rechtsgrundlage der ersten Fassung des KAG hierfür nicht ausreichend war, vgl. zu dieser Rechtsprechung näher den Beschluss 3 W 1673/83 vom 13.03.1984, AS 19, 33).
- OVG Saarland, 03.06.1987 - 1 W 74/87
Kalkulation von Kanalbaubeitragssätzen nach saarländischem Kanalbaubeitragsrecht; …
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- OVG Saarland, 26.10.1989 - 1 R 147/87
Erhebung von Beiträgen sowie Festsetzung von Kostenerstattungen für …
Im Kanalbaubeitragsrecht gilt vielmehr der Grundsatz der Einheit des Gesamtsystems (OVG des Saarlandes, Beschluß vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33, 37; OVG Koblenz, Urteil vom 30.08.1984, KStZ 1985, 109, 110;… Bauernfeind/Zimmermann, a.a.O., § 8 Rdnr. 79;… Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 1981, § 8 Rdnr. 135; Hillmann, Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes , KStZ 1985, 201, 204; vgl. auch § 1 der hier einschlägigen Satzung vom 19.12.1985).Ausweislich der Landtagsdrucksache 8/2151 vom 02.11.1984, Seite 1 der Begründung, war Anlaß für die Gesetzesänderung die bereits zitierte, nach Ansicht des Gesetzgebers überraschende Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -.
- OVG Saarland, 26.10.1989 - 1 R 412/87
Erhebung eines Kanalbaubeitrages; Festsetzung von Kostenerstattungen für …
Im Kanalbaubeitragsrecht gilt vielmehr der Grundsatz der Einheit des Gesamtsystems (OVG des Saarlandes, Beschluß vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33, 37; OVG Koblenz, Urteil vom 30.08.1984, KStZ 1985, 109, 110;… Bauernfeind/Zimmermann, a.a.O., § 8 Rdnr. 79;… Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 1981, § 8 Rdnr. 135; Hillmann, Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes , KStZ 1985, 201, 204; vgl. auch § 1 der hier einschlägigen Satzung vom 19.12.1985).Ausweislich der Landtagsdrucksache 8/2151 vom 02.11.1984, Seite 1 der Begründung, war Anlaß für die Gesetzesänderung die bereits zitierte, nach Ansicht des Gesetzgebers überraschende Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 13.03.1984 - 3 W 1673/83 -.
- OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflicht; …
Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung". - VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 1176/08
Entstehung einer Kanalbaubeitragspflicht (Saarland)
Mithin ist der maßgebende Zeitpunkt vorliegend der 19.12.1985, da zu diesem Zeitpunkt eine Beitragspflicht erstmals mit Inkrafttreten der einer Veranlagung zugrunde liegenden Kanalbaubeitragssatzung vom 19.12.1985 wirksam entstanden ist, wobei das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 14.02.1991 -1 R 618/88- (vgl. SKZ 1991, 133) eingehend dargelegt hat, dass der dort festgelegte Beitragssatz in Höhe von 9, 70 EUR (= 4,96 EUR der nunmehrigen Satzung vom 07.12.2004) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auch für die Grundstücke Geltung beansprucht, die - wie vorliegend - bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits kanalmäßig erschlossen waren, für die aber ein Kanalbaubeitrag noch nicht entrichtet worden ist (zur Frage der Entstehung der Kanalbaubeitragspflicht in … auch Beschluss der Kammer vom 05.12.2003 - 11 F 61/03 -, wo ausgeführt wird: "Ursprünglich - bis spätestens 31.12.1979 - wurde die Kanalbauabgabe im Saarland als Kanalanschlussgebühr auf der gesetzlichen Grundlage des § 4 Abs. 1 Preußisches KAG von 1893 erhoben; hierbei entstand die Gebührenpflicht, sobald ein benutzungsfähiger Anschluss hergestellt war … . Durch das KAG vom 26.04.1978 wurde sodann die Möglichkeit eingeführt, Kanalbaubeiträge zu erheben. Allerdings konnte diese Möglichkeit nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes bis zur Änderung des KAG im Jahre 1985 nicht verwirklicht werden, da die Rechtsgrundlage der ersten Fassung des KAG hierfür nicht ausreichend war (vgl. zu dieser Rechtsprechung näher den Beschluss 3 W 1673/83 vom 13.03.1984, AS 19, 33). - VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1502/08
Kanalbaubeitragsanspruch: Entstehung, Rückwirkung, Verjährung
Rn. 16 "Durch die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 14.2.1991 -1 R 618/88-, SKZ 1991, 133, im Anschluss an den Beschluss des 3. Senats vom 13.3.1984 -3 W 1673/83-, AS 19, 33 = SKZ 1984, 125) ist geklärt, dass erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 23.1.1985 (Amtsbl. S. 206) im Saarland die im Hinblick auf § 1 Abs. 1 KAG unerlässliche gesetzliche Grundlage für Ortssatzungen geschaffen war, die die Erhebung von Vollbeiträgen für die Herstellung gemeindlicher Abwasserbeseitigungsanlagen vorsehen, und dass demzufolge alle früher erlassenen Satzungen mit einem entsprechenden Abgabentatbestand nichtig sind, ohne dass insoweit eine Rolle spielt, ob in diesen Satzungen der Kanalbaubeitragssatz auf der Grundlage einer Abschnittsbildung ermittelt oder ob ein Einheitssatz bestimmt wurde. - OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung". - VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 555/09
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
Dies zeigt ein Blick in die Historie des saarländischen Kanalbaubeitragsrechts, wie sie schon wiederholt in Entscheidungen der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit geschildert wurde (vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.03.1984 -3 W 1673/83-, AS 19, 33; Beschluss vom 18.8.1993 -1 R 26/91-, SKZ 1994, 107 und Beschluss vom 04.12.1995 -1 W 16/95-; Urteile der Kammer vom 21.05.1999 -11 K 171/96- und vom 11.02.2000 -11 K 213/98-). - VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 558/09
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
- VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 143/10
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
- VG Saarlouis, 10.06.2010 - 11 K 140/10
Kanalanschlussgebührenrecht - Entstehung der Beitragspflicht nach früherem Recht
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