Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 15.02.1999 - 3 W 172/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung eines Streitwertes eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Interesse an der Durchsetzung eines mutmaßlichen Hauptsacheanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 13.11.1998 - 23 OH 16/97
- OLG Bamberg, 15.02.1999 - 3 W 172/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98
Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.1999 - 3 W 172/98
Das Oberlandesgericht Bamberg vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß bei der Bewertung des selbständigen Beweisverfahrens wegen dessen vorläufigen Charakters gemäß § 3 ZPO ein Abschlag von 25 % vom Hauptsachewert vorzunehmen ist (z. B. Beschlüsse vom 15.12.1994 - 4 W 147/94 -, 19.5.1994 - 6 W 6/94 -, 31.3.1993 - 5 W 21/93 -, 8.2.1995 - 1 W 4/95 -, 24.7.1998 - 3 W 90/98 - so auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Auflage, § 3 Rdnr. 41, Stichwort: "Beweissicherungsverfahren";… vgl. auch die Rechtsprechungsübersichten bei Schneider/Herget, a.a.O., und Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen, 9. Auflage, § 63 D). - OLG Köln, 11.12.1991 - 11 W 61/91
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.1999 - 3 W 172/98
Es kommt deshalb nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an, wenn - wie hier - bestimmte Mängel begutachtet und der Aufwand für ihre Beseitigung festgestellt werden sollen (OLG Köln JurBüro 1992, 191; Bischof JurBüro 1992, 779, 780, m.w.N.;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Auflage, Rdnr. 4024 a).
- OLG Bamberg, 12.11.2002 - 3 W 119/02
Streiwertfestsetzung im Beweisverfahren wegen Bauplanungs- und …
Es kommt deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an, wenn - wie hier - bestimmte Mängel begutachtet und der Aufwand für ihre Beseitigung festgestellt werden sollen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15.2.1999, 3 W 172/98; vom 15.4.1998, 3 W 28/98; vom 24.7.1998, 3 W 90/98; vom 5.12.2000, 3 W 133/00; vgl. auch OLG Köln, JurBüro 92, 191).
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