Rechtsprechung
| OVG Saarland, 24.09.2004 - 3 W 19/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19 Die weitere Beschwerde wird zugelassen, da vor dem Hintergrund der sich gegenüberstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 , BeckRS 2002, 30273751) /des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2001, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 ff d.A) und der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere im Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362) eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung stand und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.
- AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18 Im Ergebnis ist daher in Übereinstimmung mit der von der Rechtspflegerin in dem angegriffenen Beschluss zu Grunde gelegten Einschätzung und der vorgenannten Entscheidung des LG Darmstadt von einer Vergleichbarkeit der vom Betreuer durchlaufenen Ausbildung mit etwa einem Fachhochschulabschluss auszugehen (ebenso im Ergebnis OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.03.2004, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 d. A.).
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