Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 03.07.1987 - 3 W 1984/87 |
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BRAGO § 134
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.05.1988 - III ZR 217/86
Anwaltsgebühren bei Einlegung eines Rechtsmittels vor einer Gesetzesänderung
Der Zeitpunkt der Auftragserteilung/Bestellung/Beiordnung, auf den § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO n. F. abhebt, ist danach für die Entscheidung über das anzuwendende Gebührenrecht in noch anhängigen gerichtlichen Verfahren ohne Bedeutung (ebenso OLG Stuttgart AnwBl. 1987, 620; OLG Düsseldorf Rpfleger 1987, 520; Mümmller JurBüro 1988, 35, 40; Sonderhüsken Rpfleger 1988, 123, 124. A. M. OLG Nürnberg Beschluß vom 3. Juli 1987 - 3 W 1984/87; OLG Hamm Rpfleger 1987, 520; LG Stuttgart AnwBl. 1987, 620; OVG Hamburg AnwBl. 1987, 556, 557; Madert AnwBl. 1987, 620; Hamacher AnwBl. 1987, 621, 622; ferner die unter 1 als "Gegenmeinung" zitierten Belegstellen).
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