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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.2013 - 3 W 223/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7564
OLG Koblenz, 17.04.2013 - 3 W 223/13 (https://dejure.org/2013,7564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2013 - 3 W 223/13 (https://dejure.org/2013,7564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2013 - 3 W 223/13 (https://dejure.org/2013,7564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 840 Abs 2 S 2 ZPO, § 11 AnfG
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Haftung des Drittschuldners bei Nichterfüllung seiner Auskunftsverpflichtung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftspflicht verletzt: Drittschuldner haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1025
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2013 - 3 W 223/13
    Der Anspruch des Gläubigers beschränkt sich auf den Schaden, der durch dessen Entschluss verursacht ist, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen (in Anknüpfung an BGHZ 98, 291 ff. = BGH, Urteil vom 25. September 1986, IX ZR 46/86, NJW 1987, 64 f. = WM 1986, 1392 f. = ZIP 1986, 1422 f. = MDR 1987, 138).

    Wie das Landgericht zutreffend bemerkt, beschränkt sich der Anspruch des Gläubigers auf den Schaden, der durch dessen Entschluss verursacht ist, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen (BGHZ 98, 291 ff. = BGH, Urteil vom 25.09.1986 - IX ZR 46/86 - NJW 1987, 64 f. = WM 1986, 1392 f. = ZIP 1986, 1422 f. = MDR 1987, 138;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Auflage 2012, § 840 Rn. 13).

  • LG Rostock, 10.11.2016 - 1 S 109/15

    Erstattungsanspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf vorgerichtliche …

    Die diesbezüglich immer wieder zitierte Aussage in der Rechtsprechung zum Haftungsumfang (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 79/09 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 2013 - 3 W 223/13), versteht die Kammer nicht als abschließend.
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