Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 27/99 BSch |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
Parteigutachten; Erstattungsfähigkeit
Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.;… Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 22 W 2/18
Binnenschifffahrt: Höhe der Gerichtsgebühren bei Schließung eines …
Deshalb endet das Verfahren nach § 11 BinSchG erst durch den förmlichen Beschluss über die Schließung des Verklarungsverfahrens (vgl. v. Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschiffahrtsrecht, S. 98), mit dem das Gericht zum Ausdruck bringt, dass auch aus seiner Sicht keine weitere Aufklärung mehr erforderlich ist, was - entgegen der Meinung des Beschwerdeführers - notwendig eine Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten und dessen Würdigung voraussetzt (Dass solche Erwägungen angestellt werden, zeigen die Beschwerden gegen Schließungsentscheidungen, z.B. Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 18.05.1993 - W 2/93 BSch - Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 15.10.1999 - 3 W 27/99 Bsch - Schiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.05.2005 - 3 W 16/05 BSch -, juris; Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Beschl. v. 23.04.2007 - 3 W 65/06 BSch -, juris; Schiffahrtsobergericht Hamburg, Beschl. v. 12.09.2011 - 6 W 30/11 BSch -, juris; vgl. auch Schiffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 08.12.2006 - 30 H 2/06 -, juris). - OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03 Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschluss vom 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; vgl. nunmehr auch BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 -).
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