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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.05.1994 - 3 W 31/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10382
OLG Karlsruhe, 03.05.1994 - 3 W 31/94 (https://dejure.org/1994,10382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.1994 - 3 W 31/94 (https://dejure.org/1994,10382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 3 W 31/94 (https://dejure.org/1994,10382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 733
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 204/03

    Erstattung von Vollstreckungskosten bei Abschluß eines Vergleichs

    Von der Kostenaufhebung gemäß Nr. 4. des Vergleichs werden sie nicht umfaßt, da sie keine Kosten des Rechtsstreits sind (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 943; OLG Karlsruhe MDR 1994, 733;… Zöller/Stöber, aaO § 788 Rn. 14).
  • OLG Dresden, 29.08.2002 - 14 W 1773/01

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Mitwirkung eines Patentanwaltes im …

    Soweit der Rechtsstreit durch den vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleich beendet wurde, ist eine Erstattung von Vollstreckungskosten möglich, wenn im Vergleich darüber ausdrücklich eine Regelung getroffen wurde oder wenn durch Auslegung ermittelt werden kann, wie die Kosten zu verteilen sind (vgl. Celle, NDS-RPfl 89, 59; Karsruhe MDR 94, 733; MDR 96, 971; KG JurBüro 99, 647; Köln JurBüro 82.1085).
  • OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95

    Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher Vollstreckungskosten bei …

    Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408).
  • KG, 10.08.1999 - 1 W 5071/98

    Ausgestaltung der Befugnis einer Zivilkammer eines Landgerichts zur Änderung …

    Vielmehr ist der Vergleich ein aufgrund individueller Willensbildung der Parteien zustande gekommener Vertrag, dessen erforderlichenfalls durch Auslegung zu bestimmender Inhalt letztlich dafür maßgebend sein muss, welche Partei die bereits entstandenen Zwangsvollstreckungskosten zu tragen hat (OLG Karlsruhe, 3. ZS, MDR 1994, 733/734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94] ; vgl. auch KG, 19. ZS, JurBüro 1994, 313).
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