Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.07.1993 - 3 W 326/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 383
- MDR 1994, 203
- Rpfleger 1994, 75
Wird zitiert von ...
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung
Rn. 17 Eine fehlende Unterschrift unter einen Beschluss kann nachträglich mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden(BGH 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 137, 49). Wird in einer Nichtabhilfeentscheidung auf den ursprünglichen, formal unwirksamen Beschluss verwiesen, nimmt das Gericht dadurch die ursprüngliche Entscheidung in seinen Willen auf (vgl. OLG Düsseldorf 23. Juli 1993 - 3 W 326/93 - zu II der Gründe, NJW-RR 1994, 383). Das steht der nachträglichen Anbringung einer fehlenden Unterschrift gleich, da damit sichergestellt ist, dass die ursprüngliche Entscheidung inhaltlich von dem erkennenden Gericht getragen wird.
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