Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.04.1996 - 3 W 36/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1996, 456 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 06.11.2002 - 14 W 663/02
Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess
Andere Oberlandesgerichte meinen dagegen, trotz der fehlenden Kostenhaftung im Innenverhältnis der Streitgenossen könne der allein obsiegende Halter 1/3 der gemeinsamen Anwaltskosten festsetzen lassen ( OLG Karlsruhe 13. Zivilsenat, Beschluss vom 11. Januar 1994, Az: 13 W 225/93 in ZfSch 1994, 103-104 = Rpfleger 1994, 316 = NZV 1994, 363 = JurBüro 1994, 684-685 = Schaden-Praxis 1994, 229-230 = Justiz 1994, 366-367; OLG Karlsruhe 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22. April 1996, Az: 3 W 36/96 in Justiz 1997, 21-22 = VRS 92, 1-3 (1997); OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. November 1977, Az: 8 W 438/76 Justiz 1978, 73-73 ).
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