Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 10.03.1988 - 3 W 41/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verschleiertes Einkommen; Steuerklasse; Schuldner ; Gläubiger; Steuerlast; Unterhalt
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 517
- FamRZ 1989, 529
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 164/99
Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Vollstreckungsschuldner
Für das materielle Recht ist anerkannt, daß ein Unterhaltsschuldner dem Unterhaltsgläubiger die auf einer solchen Wahl einer ungünstigen Steuerklasse beruhende Mehrbelastung nicht entgegenhalten kann (vgl. BGH FamRZ 1980, 984 [985] = NJW 1980, 2251 [2252]; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 529;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. 1997, Rdn. 862, 863).Im Vollstreckungsverfahren kann, wie das OLG Zweibrücken (FamRZ 1989, 529 f = NJW-RR 1989, 517) zutreffend ausgeführt hat, nichts anderes gelten, so daß auch hier die sachlich nicht gerechtfertigte Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Unterhaltspflichtigen in entsprechender Anwendung von § 850 Abs. 2 ZPO zu korrigieren ist.
- LG Osnabrück, 20.05.1998 - 7 T 54/98 Soweit die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1989/517), die bei Unterhaltsforderung die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse ohne sachlichen Grund für rechtsmißbräuchlich ansieht, auf andere Forderungen ausgeweitet wird (LG Köln Rechtspfleger 1996/120 = DVGZ 1996/61; AG Köln Jur.Büro 1997/158 mit zustimmender Anmerkung Ernst; AG Memmingen Jur.Büro 1986/660 und AG Philippsburg Jur.Büro 1986/661;… vgl. Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rdnr. 1134 Fn. 2), erscheint dies der Kammer im Ergebnis bedenklich.
- LG Koblenz, 15.12.2003 - 2 T 890/03
Notwendigkeit einer Korrektur der tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer eines …
So ist zwischenzeitlich in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 850 h Abs. 2 ZPO die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer eines Vollstreckungsschuldners durch einen Abschlag zu korrigieren ist, wenn durch die einen sachlichen Grund entbehrende Wahl der Steuerklasse zu Lasten des Gläubigers eine Verschiebung der Steuerbelastung erfolgt ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, S. 529 f.;… OLG Köln, JurBüro 2000, S. 217 f.;… Zöller-Stöber, ZPO, § 850 i Rdnr. 1 b mit ausführlichen Nachweisen zur Rechtsprechung). - LG Essen, 28.03.2000 - 11 T 79/00
Berücksichtigung der Ehefrau bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des …
Entsprechend der Grundsätze über verschleierte Einkommen ( § 850 h ZPO ) kann sich ein Schuldner, der ohne sachlichen Grund eine für ihn ungünstigere Steuerklasse wählt, dem Gläubiger gegenüber nicht auf seine tatsächliche Steuerlast berufen (BGH NJW 1980, 2251; OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 517 [OLG Zweibrücken 10.03.1988 - 3 W 41/88] ; AG Philippsburg JurBüro 1996, 661). - LG Koblenz, 05.03.2002 - 2 T 86/02
Wahl der Steuerklasse durch das Gericht, um den pfändbaren Betrag zu ermitteln
Andernfalls könnte der Schuldner allein durch die Wahl der Steuerklasse seinen Pfändungsfreibetrag quasi dadurch erhöhen, dass er - wie hier - für sich die Steuerklasse V wählt und auf diese Weise seiner Ehefrau durch deren Einstufung in die Steuerklasse III den vollen Splittingvorteil verschaffen (so auch: PfälzOLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 517 [OLG Zweibrücken 10.03.1988 - 3 W 41/88] ; OLG Köln JurBüro 2000, 217 = InVo 2000, 140; Rpfleger 2000, 223 = OLGR Köln 2000, 236 = MDR 2000, 1032 = WM 2000, 2114 = FamRZ 2000, 1590 m. Anm. Ernst = RenoR 2001, 78; SchlHOLG InVo 2000, 142;… Gottwald, Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., § 850 d ZPO Rn. 7 m.w.N.).
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