Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 176 § 91a § 93
Korrekte Zustellung bei Nichtzustellung an einen fälschlicherweise im Rubrum genannten Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rubrum; Beschlussverfügung; Zustellung; Prozessbevollmächtigter; Rechtsanwalt; Prozessführungsbefugnis; Prozessvollmacht; Unterwerfungserklärung; Kostenwiderspruch; Prozesskosten; Sofortiges Anerkenntnis
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.11.2000 - 416 O 51/00
- OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 215
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 07.07.1994 - 3 U 84/94
Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 W 45/01
Aus der Rechtsprechung, auf die sich die Antragsgegnerin für ihren gegenteiligen Standpunkt beruft ( Senat in NJW-RR 1995, 444, 445 ), folgt lediglich, daß sich die Antragstellerin grundsätzlich darauf verlassen kann, daß die im Passivrubrum genannten Rechtsanwälte auch tatsächlich Prozeßvollmacht haben.
- OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden …
Dass der Antragsgegner sodann Widerspruch eingelegt hat, ist unerheblich (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 215 f.), denn die einstweilige Verfügung wäre, nachdem der Unterlassungsanspruch beseitigt worden war, aufzuheben gewesen. - OLG Naumburg, 23.03.2005 - 10 W 4/05
Kostentragung bei einvernehmlicher Erledigterklärung eines einstweiligen …
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung, durch die eine Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, steht einem Anerkenntnis zumindest gleich, was eine entsprechende Anwendung der Kostenvorschrift des § 93 ZPO rechtfertigt, sofern die Beklagtenseite keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und den Anspruch sofort anerkennt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12, 13;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 46, Rdn. 35).Zur Vermeidung von Kostennachteilen im Prozess nach § 93 ZPO ist in Wertbewerbsfällen daher die Abmahnung für die vorgerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen anerkannt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12-13; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216;… Teplitzky, a.a.O., Kapitel 41, Rdn. 7).
Von einer vorherigen Abmahnung darf nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn feststeht, dass der Verwarnte die Abmahnung nicht beachten wird, ihre Erfolglosigkeit mithin vorauszusehen ist und sie eine reine Förmelei darstellen würde, oder wenn die Abmahnung für den Gläubiger aus sonstigen rechtlich anerkannten Gründen nicht zumutbar, ihre Unterlassung folglich rechtlich bedeutungslos bleibt (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 731, 732; OLG München WRP 1996, 930, 931; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12-13; OLG Köln WRP 1988, 404; Hanseatisches OLG NJW-RR 2002, 215, 216;… Teplitzky, a.a.O., Kapitel 41, Rdn.21).
Der Streitwert bestimmt sich dabei nach dem Betrag der bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen entstandenen Kosten des Rechtsstreites und entspricht insofern den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die in erster Instanz entstanden sind (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht NJW-RR 2002, 215, 216; OLG Köln OLGR Köln 2001, 12,13;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 49, Rdn. 41;… Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 3 ZPO Rdn. 16 Stichwort "Erledigung der Hauptsache").
- OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11
Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des …
16 1. Demgemäß hat das Landgericht im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO zutreffend auf § 93 ZPO abgestellt, der im Aufhebungsverfahren zumindest analog anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 28.2.1980 - 6 U 122/79, OLGZ 1980, 258, 260, …und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147; OLG Hamburg, Beschl. v. 3.5.2001 - 3 W 45/01, Rn. 9 ff. nach juris = NJW-RR 2002, 215;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.1996 - 11 W 92/96, Rn. 9 nach juris). - OLG Hamburg, 23.02.2009 - 3 W 75/08 Dies sieht der Senat schon lange so (siehe etwa Senat in: WRP 1973, 537 und OLG-Report Hamburg 2001, 480) und dies entspricht allgemeiner Auffassung in der wettbewerbsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung (…siehe nur: Teplitzky, Ansprüche, 9. Aufl./2007, Kapitel 55 Rz. 10 mit Nachweisen zur Literatur und Rechtsprechung).
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