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| OLG Düsseldorf, 26.04.1989 - 3 W 515/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund seiner Aussichtslosigkeit für den Gläubiger; Vorliegen einer für den Gläubiger unzumutbaren Härte bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme; Deutliches Unterschreiten des Verkehrswertes einer Wohnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 6 T 924/88
- AG Wuppertal, 22.07.1988 - 40a K 14/88
- OLG Düsseldorf, 26.04.1989 - 3 W 515/88
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 04.09.1985 - 4 W 454/85
Zwangsversteigerung; Rechtsschutzbedürfnis; Gläubiger; Rang
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1989 - 3 W 515/88
Der Senat verkennt dabei nicht - worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat - daß ein Versteigerungsergebnis niemals mit absoluter Sicherheit vorausgesagt werden kann, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß im Laufe des Verfahrens vorhergehende Rechte wegfallen oder im Versteigerungstermin ein außerordentlich hohes Angebot abgegeben wird (so OLG Koblenz, Rpfleger 1986, 25 [OLG Koblenz 04.09.1985 - 4 W 454/85]; vgl. auch OLG Köln, Rpfleger 1972, 378), im vorliegenden Fall sind aber keinerlei Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß mit Geboten, die in einem Fall mehr als das Dreifache und im anderen Fall fast das Doppelte des angenommenen Wertes der Wohnungen erreichten, gerechnet werden kann. - LG Bielefeld, 11.08.1987 - 3 T 719/87
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Aufhebung eines zivilprozessualen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1989 - 3 W 515/88
Während ein Teil der Literatur annimmt, das Vollstreckungsgericht sei, wenn die Vorschriften des ZVG eine Aufhebung nicht vorsähen, gehindert, das Verfahren von Amts wegen aufzuheben (…Zeller/Stöber, ZVG, 12. Aufl., § 1 Rn. 61 (5);… Steiner/Hagemann, ZVG, 9. Aufl., §§ 15, 16 Rn. 135 ff.), wird überwiegend die Ansicht vertreten, eine Aufhebung des Verfahrens sei in entsprechender Anwendung des § 803 Abs. 2 ZPO zulässig, wenn die Zwangsversteigerung wegen bestimmter Umstände zwecklos erscheine, da insoweit ein Rechtsschutzinteresse nicht mehr gegeben sei (so LG Limburg, DGVZ 1970, 186; LG Augsburg, Rpfleger 1986, 146; LG Dusseldorf, Rpfleger 1987, 210; LG Bielefeld, Rpfleger 1987, 424; Wieser, Rpfleger 1985, 96) bzw. gemäß § 765 a ZPO, wenn die Zwangsversteigerung wegen besonderer Umstände zwecklos erscheine (OLG Köln, Rpfleger 1972, 378; LG Lüneburg, MDR 1976, 1027; LG Oldenburg, Rpfleger 1982, 303). - LG Lüneburg, 26.11.1975 - 1 T 284/75
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.1989 - 3 W 515/88
Während ein Teil der Literatur annimmt, das Vollstreckungsgericht sei, wenn die Vorschriften des ZVG eine Aufhebung nicht vorsähen, gehindert, das Verfahren von Amts wegen aufzuheben (…Zeller/Stöber, ZVG, 12. Aufl., § 1 Rn. 61 (5);… Steiner/Hagemann, ZVG, 9. Aufl., §§ 15, 16 Rn. 135 ff.), wird überwiegend die Ansicht vertreten, eine Aufhebung des Verfahrens sei in entsprechender Anwendung des § 803 Abs. 2 ZPO zulässig, wenn die Zwangsversteigerung wegen bestimmter Umstände zwecklos erscheine, da insoweit ein Rechtsschutzinteresse nicht mehr gegeben sei (so LG Limburg, DGVZ 1970, 186; LG Augsburg, Rpfleger 1986, 146; LG Dusseldorf, Rpfleger 1987, 210; LG Bielefeld, Rpfleger 1987, 424; Wieser, Rpfleger 1985, 96) bzw. gemäß § 765 a ZPO, wenn die Zwangsversteigerung wegen besonderer Umstände zwecklos erscheine (OLG Köln, Rpfleger 1972, 378; LG Lüneburg, MDR 1976, 1027; LG Oldenburg, Rpfleger 1982, 303).
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