Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei unterbliebener Förderung des Rechtsstreits - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters ausnahmsweise anzunehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei unterbliebener Förderung des Rechtsstreits
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Befangenheit des zuständigen Richters bei fehlender Förderung eines Bauprozesses! (IBR 2010, 432)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.05.2009 - 5 O 1586/04
- OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1643
- BauR 2011, 561
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist entsprechend dem der Hauptsache festgesetzt (BGH NJW 1968, 796). - OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91
Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; …
Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09
Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahe kommt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1992, 192; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 444; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263). - OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99
Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09
Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahe kommt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1992, 192; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 444; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263). - OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 16 WF 25/98
Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09
Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahe kommt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1992, 192; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 444; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263).
- OLG Düsseldorf, 15.05.2024 - 11 W 34/23
Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die für den Insolvenzschuldner tätig …
Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar, zumal sie regelmäßig beide Parteien gleich trifft (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 -1 W 18/12 -, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 -, Rn. 12, juris).Das kommt etwa in Betracht, wenn der Richter eine Sache lang andauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahekommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 -, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 -, Rn. 12, juris).
- OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16
Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren: …
Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009, Az. 3 W 526/09 zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012, Az. 1 W 18/12 zitiert nach juris).Rn. 25 Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Beteiligten lang andauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie der Beteiligte auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahekommt (OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 zitiert nach juris).
- OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20
Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?
(vgl. OLG München…, Beschluss vom 07. August 2019 - 1 W 649/19 -, Rn. 9, juris OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09, juris-Tz. 3; ähnlich OLG Bamberg, Beschluss vom 11.11.1999 - SA F 31/99, juris-Tz-. 5; zur grundlosen Verweigerung von Akteneinsicht BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2 Z BR 49/2000, juris-Tz. 10 f;… Zöller/Vollkommer, ZPO 33. Aufl. § 42 Rn. 24 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 30.03.2015 - 13 WF 68/15
Ablehnung eines Richters im Zivilprozess: Misstrauen gegen die Unparteilichkeit …
Es versteht sich - anders als bei offenkundiger Eilbedürftigkeit der Entscheidung nur für eine der streitenden Parteien (vgl. zu sehr weitgehenden Annahmen der Eilbedürftigkeit: OLG Dresden, BauR 2011, 561; BeckRS 2014, 11482) - nicht von selbst, dass die Untätigkeit des abgelehnten Richters den Beklagten oder die Klägerin bei der Wahrnehmung der jeweiligen Interessen mehr getroffen hätte als den jeweils anderen. - OLG München, 07.08.2019 - 1 W 649/19
Richterabblehnung wegen langandauernder Untätigkeit trotz Erinnerungsschreiben …
Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der Sicht auch eines vernünftigen Dritten in derselben Lage wie die Partei einer Rechtsverweigerung gleich kommt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 3 W 526/09, juris-Tz. 3; ähnlich OLG Bamberg, Beschl. v. 11.11.1999 - SA F 31/99, juris-Tz-. 5; zur grundlosen Verweigerung von Akteneinsicht BayObLG, Beschl. v. 20.07.2000 - 2 Z BR 49/2000, juris-Tz. 10 f;… Zöller/Vollkommer, ZPO 30. Aufl. § 42 Rn. 24 m.w.N.). - OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verzögerter Sachbearbeitung
Eine andere Beurteilung gilt ausnahmsweise dann, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des zuständigen Richters unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken können, etwa weil er sein besonderes Interesse an einer zeitnahen Entscheidung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat oder dieses offensichtlich ist (vgl. OLG Köln Beschluss v. 24.02.2010, Az. 4 WF 25/10, veröffentlicht bei juris; OLG Dresden, Beschluss v. 29.06.2009, Az. 3 W 526/09, veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1052).
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