Rechtsprechung
| OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit eines der Prozessbevollmächtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ortstermin ohne Prozessbevollmächtigten: Befangenheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit eines der Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 09.10.2009 - 3 O 264/05
- OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03
Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09
In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers als Ablehnungsgrund aus (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220 f m.w.N.). - BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09
Nicht erforderlich ist auch, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist, und ebenso unerheblich ist, ob er sich für befangen hält (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1992, 2 BvF 2/90, BVerfGE 88, 17 ff.). - OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit hat (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.04.2007, 5 W 104/08, MDR 2007, 1279 ).
- OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen …
In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers als Ablehnungsgrund aus (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220 f m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 27.05.2010, 3 W 99/09).
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