Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.01.1994 - 3 WF 156/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Familienrichters; Besorgnis der Befangenheit; Prozeßbevollmächtigter; Unterhaltsklage; Wertende Äußerung zum Sachvortrag
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 890
- FamRZ 1994, 909
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem …
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036). - OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 WF 290/06
Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund …
Grundsätzlich hat sich ein Sachverständiger - ebenso wie ein Richter - jeglicher Unsachlichkeit, insbesondere unsachlicher Äußerungen, wie sie durch abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Wortwahl zum Ausdruck kommt, zu enthalten (OLG Hamburg, MDR 1989, 71; OLG Stuttgart, MDR 2003, 50; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1995, 1498). - OLG Jena, 12.06.2002 - 1 W 288/02
Im Einzelfall begründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Dies rechtfertigt es jedoch nicht, sich einer kränkenden und beleidigenden Wortwahl zu bedienen ( OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 " Kinkerlitzchen"; Günther, ZZP 105, 20 (44) ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890;… Feiber in MüKo ZPO,2. Auflage, Randnummern 24, 25 zu § 42 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Das Gleiche gilt, wenn ein prozessual zulässiges Verhalten einer Partei mit dem Begriff "Kinkerlitzchen" beschrieben wird (OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 ); wenn gegenüber der Partei geäußert wird, ihre Anträge gehörten in den Papierkorb (LG Bayreuth, NJW-RR 1986, 678 ), wenn der Richter in der Verhandlung äußert, der Rechtsstreit sei völlig überflüssig, er sei nicht verpflichtet sich jeden Blödsinn anzuhören (OLG Hamburg, NDR 19891 71), oder wenn die abgelehnte Richterin gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei erklärt, sie lasse sich nicht "verarschen" (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 909 ). - LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01
Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen …
Der Richter hat sich jedoch dabei in Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 909). - VG Köln, 28.10.2021 - 6 K 1043/21 Rn. 14 Vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.01.1994 - 3 WF 156/93, BeckRS 9998, 13863 m. w. N.
- KG, 29.09.1994 - 11 W 5502/94
Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung ohne Geltendmachung von …
Schon gar nicht ist die Ausdrucksweise des amtierenden Richters vergleichbar mit derjenigen, die in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 909 wiedergegeben worden ist, wo sich die betroffene Richterin umgangssprachlicher Kraftausdrücke bedient hatte, die nach der Einschätzung des dort beschließenden Senats der Situation nicht angemessen waren.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.09.1993 - 3 WF 156/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entfall des Verfügungsgrundes; Leistung von Notunterhalt; Leistung von Sozialhilfe; Antrag auf Sozialhilfe
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 387
Wird zitiert von ... (3)
- AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18
Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!
Eine "Hauptsache" eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Sinne von § 91a ZPO hätte vorliegend also nur dann vorgelegen, wenn der Verfügungskläger auch dringend der sofortigen Erfüllung des hier geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung gegenüber den Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bedurft hätte, die geschuldete Handlung also derartig kurzfristig hätte erbracht werden müssen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Zivilverfahren nicht mehr möglich erschien und die dem Verfügungskläger drohenden Nachteile derartig schwer gewogen hätten, dass diese außer Verhältnis zu den Nachteilen gestanden hätten, die die Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bei Erlass der einstweiligen Verfügung erlitten hätten (OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 2 U 63/17, u.a. in: MietRB 2017, Seiten 351 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2017, Az.: I-9 U 159/16, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 134476 = "juris"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 10 W 47/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 625 ff.; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.02.2004, Az.: 19 U 240/03, u.a. in: MDR 2004, Seiten 1019 f.; OLG Rostock, Urteil vom 03.05.2001, Az.: 1 U 233/00, u.a. in: OLG-NL 2001, Seiten 279 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, Az.: 16 W 73/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 1088; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.10.1994, Az.: 2 UF 149/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 579 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.06.1994, Az.: 7 WF 1664/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 264 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.1993, Az.: 3 WF 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 387 OLG Celle, Beschluss vom 01.12.1989, Az.: 17 WF 246/89, u.a. in: NJW-RR 1991, Seite 137; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.05.1988, Az.: 12 WF 60/88 U, u.a. in: FamRZ 1988, Seiten 1181 f.; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 12.08.2015, Az.: 531 C 190/15, u.a. in: ZMR 2016, Seiten 923 f.). - OLG Köln, 23.11.1995 - 10 UF 119/95
Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO
Zwar vertritt ein Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums die Auffassung, daß derjenige, der Sozialhilfe erhält, keine Not leidet und es daher - zumindest in Höhe des gezahlten Betrages - einer einstweiligen Regelung nicht bedarf (OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1321; FamRZ 1994, 387; OLG Hamm FamRZ 1991, 583, 594; OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1075;… Staudigl in Wendel/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. 1995, Rdnr. 8/68;… für den Zeitraum bis zum Erlaß der einstweiligen Verfügung auch: Gießler, vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 2. Aufl. 1993, Rdnr. 533 f.). - KG, 13.08.1997 - 3 UF 3216/97
Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger als Wegfall des Verfügungsgrundes für …
Es kann dahinstehen, ob die bloße Antragstellung auf Gewährung von Sozialhilfe den Verfügungsgrund auch für die Zukunft entfallen lässt (verneinend OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 387 ), da es hierauf vorliegend nicht ankommt.
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