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| OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20 |
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Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes im Sorgerechtsverfahren bei Modifizierung einer früher durch Vergleich getroffenen Umgangsregelung
Verfahrensgang
- AG Moers, 21.10.2020 - 490 F 53/20
- OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Dresden, 27.05.2016 - 18 WF 1406/15
Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes bei Erstreckung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Rn. 15 Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Verfahrensbeistandes ist nicht nur, dass das Familiengericht diesen ausdrücklich oder konkludent bestellt hat und dieser dann tätig geworden ist; zwingendes Erfordernis ist vielmehr auch, dass - wie aus dem Wortlaut des § 158 Abs. 1 FamFG hergeleitet werden kann - eine die Personensorge betreffende Kindschaftssache beim Familiengericht eingeleitet wurde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2016, 18 WF 1406/15, FamRZ 2016, 2030f, zitiert nach juris Rz. 9; Menne in Anmerkung zu OLG Schleswig Beschluss vom 19. April 2016, 15 WF 170/15, FamRB 2016, 348, 349).Indessen setzt die Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens voraus, dass das Familiengericht seine Absicht, von Amts wegen oder auf Anregung ein Umgangsverfahren zu führen, nach außen für alle Beteiligte deutlich erkennbar - in aller Regel durch einen förmlichen Beschluss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2016, 18 WF 1406/15, FamRZ 2016, 2030 zit. nach juris Rz. 11; Beschluss vom 19.06.2013, 20 WF 573/13, zit. nach juris; Menne, FamRB 2013, 318f) - zum Ausdruck bringt.
- OLG Schleswig, 19.04.2016 - 15 WF 170/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Rn. 15 Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Verfahrensbeistandes ist nicht nur, dass das Familiengericht diesen ausdrücklich oder konkludent bestellt hat und dieser dann tätig geworden ist; zwingendes Erfordernis ist vielmehr auch, dass - wie aus dem Wortlaut des § 158 Abs. 1 FamFG hergeleitet werden kann - eine die Personensorge betreffende Kindschaftssache beim Familiengericht eingeleitet wurde (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 27. Mai 2016, 18 WF 1406/15, FamRZ 2016, 2030f, zitiert nach juris Rz. 9; Menne in Anmerkung zu OLG Schleswig Beschluss vom 19. April 2016, 15 WF 170/15, FamRB 2016, 348, 349).Rn. 24 Den obigen Ausführungen steht auch nicht die obergerichtlich gefestigte Rechtsprechung entgegen, derzufolge die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht nur durch einen förmlichen Beschluss, sondern auch konkludent erfolgen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.7.2020, 8 WF 108/20, FGPrax 2020, 224, 225 m.w.N.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 25.11.2014, 7 UF 1819/13, zit. nach juris Rz. 14; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.4.2016, 15 WF 170/15 zit. nach juris Rz. 12).
- BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11
Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 01.08.2012 - Az.: XII ZB 456/11 - hat die Beschwerdeführerin die Auffassung vertreten, dass sie vom Amtsgericht durch Beschluss vom 27.03.2020 für beide kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten des Sorgerechts und des Umgangsrechts bestellt worden sei, da sich aus diesem Beschluss nicht ableiten lasse, dass die Bestellung nur für die Angelegenheit Sorgerecht erfolgt sei.
- OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 8 WF 108/20
Konkludente Bestellung eines Verfahrensbeistandes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Rn. 24 Den obigen Ausführungen steht auch nicht die obergerichtlich gefestigte Rechtsprechung entgegen, derzufolge die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht nur durch einen förmlichen Beschluss, sondern auch konkludent erfolgen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.7.2020, 8 WF 108/20, FGPrax 2020, 224, 225 m.w.N.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 25.11.2014, 7 UF 1819/13, zit. nach juris Rz. 14; OLG Schleswig…, Beschluss vom 19.4.2016, 15 WF 170/15 zit. nach juris Rz. 12). - OLG Nürnberg, 25.11.2014 - 7 UF 1819/13
Sorgerechtsregelungs- und Umgangsverfahren: Konkludente Bestellung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Rn. 24 Den obigen Ausführungen steht auch nicht die obergerichtlich gefestigte Rechtsprechung entgegen, derzufolge die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht nur durch einen förmlichen Beschluss, sondern auch konkludent erfolgen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.7.2020, 8 WF 108/20, FGPrax 2020, 224, 225 m.w.N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.2014, 7 UF 1819/13, zit. nach juris Rz. 14; OLG Schleswig…, Beschluss vom 19.4.2016, 15 WF 170/15 zit. nach juris Rz. 12). - OLG München, 19.08.2015 - 11 WF 1028/15
Vergütung des rückwirkend bestellten Verfahrensbeistands
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Rn. 22 Dies gilt unabhängig davon, dass einer rückwirkenden Bestellung des Verfahrensbeistandes insbesondere zur Begründung von Vergütungsansprüchen durchgreifende Bedenken entgegenstehen (vergleiche insoweit OLG Oldenburg…, Beschluss vom 21.04.2015, 4 WF 30/15, zit. nach juris, Rz. 6; OLG München, Beschluss vom 19.8.2015, 11 WF 1028/15, zit. nach juris, Rz. 13ff). - OLG Dresden, 19.06.2013 - 20 WF 573/13
Erweiterung des Aufgabenbereichs des Verfahrensbeistandes minderjähriger Kinder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Indessen setzt die Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens voraus, dass das Familiengericht seine Absicht, von Amts wegen oder auf Anregung ein Umgangsverfahren zu führen, nach außen für alle Beteiligte deutlich erkennbar - in aller Regel durch einen förmlichen Beschluss (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 27.05.2016, 18 WF 1406/15, FamRZ 2016, 2030 zit. nach juris Rz. 11; Beschluss vom 19.06.2013, 20 WF 573/13, zit. nach juris; Menne, FamRB 2013, 318f) - zum Ausdruck bringt. - OLG Oldenburg, 15.04.2015 - 4 WF 30/15
Vergütung der Bestellung eines berufsmäßig tätigen Verfahrensbeistands; Verfahren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 3 WF 172/20
Rn. 22 Dies gilt unabhängig davon, dass einer rückwirkenden Bestellung des Verfahrensbeistandes insbesondere zur Begründung von Vergütungsansprüchen durchgreifende Bedenken entgegenstehen (vergleiche insoweit OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.04.2015, 4 WF 30/15, zit. nach juris, Rz. 6; OLG München…, Beschluss vom 19.8.2015, 11 WF 1028/15, zit. nach juris, Rz. 13ff).
- OLG München, 18.10.2023 - 11 WF 892/23
Verfahrensbeistand: Vergütung bei konkludenter Bestellung
Soweit der Bezirksrevisor in seiner Stellungnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.03.2021 - 3 WF 172/20 verweist, besteht durchaus eine Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Fall.Hier gibt es immer wieder Unklarheiten, schon etwa rein begrifflicher Art: Beispielsweise geht das OLG Düsseldorf in der bereits zitierten Entscheidung vom 25.03.2021 - 3 WF 172/20 Tz. 16 offenbar davon aus, es könnten mehrere kindschaftsrechtliche Angelegenheiten zu einem "Verfahrensgegenstand" geworden sein, während der BGH bei der Aufzählung in § 151 FamFG von "Verfahrensgegenständen" spricht (…Beschl. v. 01.08.2012, a.a.O., Tz. 12).
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