Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19 (StrVollz) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fortschreibung des Vollzugsplans erst mit letzter Unterschrift der Entscheidungsträger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVollZG ND § 116 Abs. 1
Fortschreibung des Vollzugsplans erst mit letzter Unterschrift der Entscheidungsträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtzeitige Aushändigung des Vollzugsplans an den Gefangenen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 07.12.2018 - 29 StVK 157/18
- OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19 (StrVollz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19
Eine derartige Zielsetzung des Rechtsschutzbegehrens ist im vorliegenden Fall jedoch auch bei der gebotenen sachgerechten Auslegung (vgl. BVerfGE 122, 190, 198) nicht erkennbar. - BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19
Mit Blick auf die elementare Bedeutung des Vollzugsplans und seiner kontinuierlichen Fortschreibung für das Erreichen des Vollzugsziels (vgl. BVerfGK 1, 3; 9, 231) hat der Gefangene auch einen Anspruch auf fristgerechte Fortschreibung des Vollzugsplans (vgl. KG ZfStrVo 1987, 245;… Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 7 Rn. 9). - BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02
Anspruch des Strafgefangenen auf Aushändigung des Vollzugsplans
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19
Mit Blick auf die elementare Bedeutung des Vollzugsplans und seiner kontinuierlichen Fortschreibung für das Erreichen des Vollzugsziels (vgl. BVerfGK 1, 3; 9, 231) hat der Gefangene auch einen Anspruch auf fristgerechte Fortschreibung des Vollzugsplans (vgl. KG ZfStrVo 1987, 245;… Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 7 Rn. 9).
- BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 1582/13
Strafvollzug (Resozialisierung; Lockerungen; Beschleunigungsgrundsatz; …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19
Im Rahmen der Prüfung, ob dieser Anspruch verletzt worden ist, gilt der verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz, dass der Staat sich auf verzögernde Umstände, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen, nicht zulasten des Rechtsschutzsuchenden mit rechtfertigender Wirkung berufen kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2013, 389). - OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10
Vollzugsplankonferenz: Anfechtbarkeit der Versagung der Teilnahme eines …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19
Rn. 13 bb) Allerdings betrifft die Frage, ob die Fortschreibung des Vollzugsplans unter Einhaltung der hierfür bestimmten Frist erfolgt ist, die Rechtmäßigkeit des Aufstellungsverfahrens, welche regelmäßig nur dann einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt, wenn der Vollzugsplan selbst angegriffen wird (vgl. OLG Celle StraFo 2010, 260;… Arloth/Krä aaO § 109 Rn. 13;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl., § 109 Rn. 12). - KG, 21.01.1987 - 5 Ws 477/86
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19
Mit Blick auf die elementare Bedeutung des Vollzugsplans und seiner kontinuierlichen Fortschreibung für das Erreichen des Vollzugsziels (vgl. BVerfGK 1, 3; 9, 231) hat der Gefangene auch einen Anspruch auf fristgerechte Fortschreibung des Vollzugsplans (vgl. KG ZfStrVo 1987, 245;… Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 7 Rn. 9).
- OLG Celle, 19.04.2021 - 3 Ws 8/21
Prüfung der Behandlungsuntersuchung durch strafvollzugsbegleitendes Gericht; …
Insoweit gilt der verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz, dass der Staat sich auf verzögernde Umstände, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen, nicht zulasten des Rechtsschutzsuchenden mit rechtfertigender Wirkung berufen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13, NStZ-RR 2013, 389; OLG Celle, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 3 Ws 10/19 (StrVollz), Nds. Rpfl. - OLG Celle, 29.08.2022 - 3 Ws 194/22
Pflicht zum Anbieten zielführender Betreuungsangebote in der Sicherungsverwahrung …
Insoweit gilt der verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz, dass der Staat sich auf verzögernde Umstände, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen, nicht zulasten des Rechtsschutzsuchenden mit rechtfertigender Wirkung berufen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13, NStZ-RR 2013, 389 [BGH 27.08.2013 - 2 ARs 267/13; 2 AR 206/13]; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 3 Ws 10/19 (StrVollz), Nds. Rpfl.
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