Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.02.1985 - 3 Ws 10/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde eines Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts bzgl. der Entschädigung eines unmittelbar geladenen Sachverständigen
Papierfundstellen
- MDR 1985, 694
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93 In Rahmen ihrer Fürsorgepflicht wird deshalb die Strafvollstreckungskammer gehalten sein, darauf hinzuwirken, daß der Gefangene im weiteren Verfahren einen Fortsetzungsfeststellungsantrag stellt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1985 - 3 Ws 10/85 StVollz - und vom 18. März 1993 - 3 Ws 723/92 StVollz -).
- OLG Frankfurt, 05.08.1993 - 3 Ws 368/93 Denn die Strafvollstreckungskammer ist aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gehalten, auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1985 - 3 Ws 10/85 StVollz und vom 18. März 1993 - 3 Ws 723/93 StVollz).
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